Erstellt am 13.12.2005 um 21:07 Uhr von Heini
In Betrieben mit fünf bis 50 Arbeitnehmern wird der Betriebsrat in einer Wahlversammlung gewählt
(§ 14a BetrVG). Dieses vereinfachte Wahlverfahren wird in zwei Stufen durchgeführt. In einer ersten
Stufe werden der Wahlvorstand bestellt und die Wahlvorschläge vorgelegt. In einer zweiten Stufe –
nach einer Woche – wird der Betriebsrat in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt.
Die drei Arbeitnehmer, die die Betriebsratswahlen initiieren, erhalten einen zeitlich begrenzten Kündigungsschutz (bis zum Abschluss des Wahlverfahrens).
In allen Betrieben wählen Arbeiter und Angestellte künftig den Betriebsrat gemeinsam (Aufgabe des
Gruppenprinzips).
Guckst Du hier:
www.betriebsrat.com/04_downloads/wahlergebnisrechner/index.htm
Erstellt am 13.12.2005 um 21:25 Uhr von Ramses II
Allerdings solltet Ihr auch nicht erwaten dass ein frischgewählter BR in solch einer Situation viel ausrichten kann.
Erstellt am 13.12.2005 um 21:41 Uhr von Indigo
Danke für eure Antworten aber ich möchte erstmal nur erreichen ,das das BetrVG für diesen Betrieb gilt.
Weiterhin ist es mir wichtig etwas Ruhe bei den anderen Angestellten zu verbreiten .
Bin in der Beziehung ne Kämpfernatur.
Ich gehe davon aus das unsere Gewerkschaft uns unterstützt.(NGG)
Erstellt am 19.12.2005 um 16:40 Uhr von Indigo
Hallo nochmal,
wollte mal den Stand mitteilen.
Wir haben es geschafft am 22.12.05 ist die
Wahlversammlung und am 29.12.05 die Betriebsratwahl .
Dank gilt auch dem Vorsitzenden der NGG .Super
unterstützung bekommen.