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BR Wahl nach § 13 BetrVG Absatz 3

G
gentleman
Apr 2017 bearbeitet

Unser BR wurde am 18.03.2005 erstmals gewählt (Firmen-Neugründung). Ist vom 1.März - 31.Mai 2006 erneut BR zu wählen, oder zieht hier § 13 BetrVG Absatz 3 (Wahl erst übernächste Periode) ?

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Community-Antworten (1)

O
otto

19.12.2005 um 00:44 Uhr

Guten Abend gentleman! Es ist keine Neuwahl erforderlich. Die Amtszeit Ihres BR geht bis 2010. Gruß otto

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