BR Wahl nach § 13 BetrVG Absatz 3
Unser BR wurde am 18.03.2005 erstmals gewählt (Firmen-Neugründung). Ist vom 1.März - 31.Mai 2006 erneut BR zu wählen, oder zieht hier § 13 BetrVG Absatz 3 (Wahl erst übernächste Periode) ?
Community-Antworten (1)
19.12.2005 um 00:44 Uhr
Guten Abend gentleman! Es ist keine Neuwahl erforderlich. Die Amtszeit Ihres BR geht bis 2010. Gruß otto
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