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BR Wahl nach § 13 BetrVG Absatz 3 - wie bestimmt man diese Frist genau?

G
gentleman
Nov 2016 bearbeitet

Unser BR wurde am 18.03.2005 erstmals gewählt (Firmen-Neugründung). Ist vom 1.März - 31.Mai 2006 erneut BR zu wählen, oder zieht hier § 13 BetrVG Absatz 3 (Wahl erst übernächste Periode) ?

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

13.12.2005 um 20:45 Uhr

Es "zieht" § 13 Abs. 3 BetrVG - Ihr habt damit quasi eine knapp fünfjährige Amtszeit!

RI
Ramses II

13.12.2005 um 22:21 Uhr

"Quasi eine KNAPP fünfjährige Amtszeit"?

Ist nicht eine GUT fünfjährige Amtszeit hier viel wahrscheinlicher (und auch dringendst anzuraten?)

H
Heini

13.12.2005 um 23:11 Uhr

Da der BR zu Beginn (1. März) des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr bestanden hat, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.

RI
Ramses II

13.12.2005 um 23:15 Uhr

Heini, das hat Düsseldorfer doch bereits um 19:45 geschrieben.

K
Kölner

14.12.2005 um 00:16 Uhr

Danke, Meister "Ramses II" - und verschone uns Kölner mit der bösen Stadt...

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