Erstellt am 11.12.2005 um 17:00 Uhr von Martin
Wann Listen- oder Persönlichkeitswahl stattfindet schreib das Gesetz vor.
Ob sich die Belegschaft ärgert oder nicht ist dem Gesetz gleich.
Wird ein zweiter Wahlvorschlag eingereicht muss eine Listenwahl durchgeführt werden. Der Wahlvorstand muß sich an das Gesetz halten und die Listenwahl durchführen.
Mein Tipp:
Reicht auch eine Liste ein. Listen-Name "Mehr Demokratie - Pro Persönlichkeitswahl".
Der Wähler wird dann schon entscheiden.
Erstellt am 12.12.2005 um 11:17 Uhr von viktor
Das Persönlichkeitswahl der bessere Weg ist, wage ich bei großen Betrieben zu bezweifeln. Wer kennt schon die Kandidaten. Gewählt wird dann, wer bekannt ist wie ein bunter Hund - oft auch die, die von der Geschäftsleitung eine entsprechende Position bekommen haben. Über die zu erwartende BR-Arbeit besagt dies leider meist nichts. Wer unbekannter ist, aber ein großes Maß an Interesse an der BR-Arbeit hat, fällt womöglich hinten herunter.
Ich befürworte für größere Betriebe Listenwahl.
Erstellt am 12.12.2005 um 11:44 Uhr von Istegal
Mein Tipp:
Reicht auch eine Liste ein. Listen-Name "Mehr Demokratie - Pro Persönlichkeitswahl".
Dann muss man aber schon schwer darauf vertrauen dass der Wähler den Listennamen nicht hinterfragt!
Als Listennamen eine Forderung aufzustellen die man definitiv nicht erfüllen kann ist mehr als dumm.