Aus welchem Personenkreis werden die Mitglieder des Wahlvorstandes bestimmt ?
Hallo Zusammen,
mich würde es interessieren, aus welchem Personenkreis die Mitglieder des Wahlvorstandes bestimmt werden. Darf der Wahlvorstand auch aus den Betriebsratsmitgliedern bestehen?
Vielen Dank für eine Antwort
Community-Antworten (2)
30.11.2005 um 20:32 Uhr
moin uschi,
wenn du mal links in dem suchfeld als schlagwort wahlvorstand eintipperst, dann findeste schnell die antworten. ich hatte auch das problem :)
gruß, packer
30.11.2005 um 20:48 Uhr
Der Betriebsrat bestimmt den Wahlvorstand. Jeder Wahlberechtigte könnte sich wählen lassen wenn er das 18te Lebensjahr vollendet hat, zum Betrieb gehört und kein leitender Angestellter usw. ist. Siehe dazu §5 BetrVG. Das Mitglieder des Betriebsrates, auch wenn sie selbst wieder kandidieren, auch dem Wahlvorstand angehören ist normal (wird in etwa 80% aller Firmen so gemacht)
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