Erstellt am 30.11.2005 um 06:48 Uhr von Frecher
Ja! § 14 Abs 4 BetrVG sagt dazu:
Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel [% 5] der wahlberechtigten Arbeitnehmer, m i n d e s t e n s jedoch von d r e i Wahlberechtigten unterzeichnet sein; in
Betrieben mit in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte. In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch fünfzig
wahlberechtigte Arbeitnehmer."
Erstellt am 01.12.2005 um 13:01 Uhr von Werner
und bei 200 Mitarbeitern?
Braucht dann jeder Kandidat 10 Unterstützer?
Erstellt am 01.12.2005 um 13:05 Uhr von Karsten
das leuchtet mir aber nicht ganz ein. Nehmen wir mal an wir hätten 21 Mitarbeiter. Das bedeutet, dass wir 3 Leute wählen müssten. Aufstellen sollten sich also 6 Leute. Das bedeutet, dass man insgesamt 24 Unterschriften braucht ((1 Kandidat + 3 Unterstützer) * 6). Da stimmt doch was nicht?!?!
Erstellt am 01.12.2005 um 13:18 Uhr von merlin
Nehmen wir mal an, auf einer Vorschlagsliste stehen 6 Bewerber und unten auf derselben Liste haben diese 6 Bewerber auch noch ihre Stützunterschrift abgegeben, stützt jeder der unterschreibenden Bewerber die ganze Liste, also die 6 Bewerber
Erstellt am 01.12.2005 um 13:24 Uhr von Karsten
Das trifft noch nur bei einer Listenwahl zu. Bei einer Persönlichkeitswahl muss doch jeder Kandidat unterstützt werden, oder? Ich habe gelesen, dass gerade bei kleinen Betrieben immer eine Persönlichkeitswahl gemacht werden muss.
Erstellt am 01.12.2005 um 13:44 Uhr von Werner
bei uns gibt es folgendes Problem:
wir sind 200 Mitarbeiter, 5% davon sind also 10.
Jeder Kandidat braucht folglich 10 Unterstützer.
Bei 15 Kandidaten brauchen wir also 150 Unterstützer, was theoretisch möglich, aber praktisch schwierig ist.
Welche Alternativen gibt es?
- die 15 Kandidaten bilden eine einzige Liste, dann reichen 10 Unterstützer?
- aber auch wir haben eigentlich keine Listenwahl.
Was tun?
Erstellt am 01.12.2005 um 15:02 Uhr von merlin
Siehe bei "Frecher": "In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch fünfzig
wahlberechtigte Arbeitnehmer."
Erstellt am 01.12.2005 um 15:47 Uhr von Werner
Mir geht es darum, wie das Formular "Wahrvorschlag" und die Liste mit den Unterstützern auszufüllen ist, wenn es eigentlich nur eine Personenwahl, und keine richtige Listenwahl gibt.
verstehe ich richtig? ich habe als Wahlvorstand 2 Möglichkeiten:
1. entweder benötigt jeder einzelne Kandidat ein separates Formular "Wahlvorschlag" und die Unterstützung von je 10 Mitarbeitern
2. oder aber ich setze alle Kandidaten auf das selbe Formular Wahlvorschlag und lasse die Unterstützerliste pauschal für alle auf der Liste von insgesamt 50 Mitarbeitern unterschreiben?
Die von mir favorisierte Variante, dass z.B. der alte Betriebsrat eine Liste mit allen Kandidaten, die sich gemeldet haben, als einen einzigen Wahlvorschlag beim Wahlvorstand einreicht, so dass nur 10 Unterstützer (= 5% von 200 Mitarbeitern) gebraucht werden, geht also nicht?
Erstellt am 01.12.2005 um 16:01 Uhr von merlin
Jede Liste braucht in Eurem Fall 10 Stützunterschriften. Wenn alle Kandidaten also auf einer Liste stehen -> auch 10, da dann mit jeder Unterschrift alle auf der Liste Vorgeschlagenen "gestützt" werden. Ihr könnt natürlich eine Liste für die Vorschläge machen und - damit mehr Platz ist für Vorschläge - eine Liste für die Stützunterschriften ranhängen, dann aber aufpassen, daß die Vorschlagsliste und die Liste mit den Stützunterschriften zusammenhängend, also zusammengetackert, sind.
Erstellt am 01.12.2005 um 21:38 Uhr von Ramses II
Nein Werner!
Für Mehrheitswahl (= "Persönlichkeitswahl") darf nur eine einzige Liste auf der alle Kandidaten stehen eingereicht werden. Diese Liste braucht in Eurem Falle 10 Unterstützer.
Reicht hingegen jeder Kandidat eine eigene Liste (mit mindestens 10 Unterstützerunterschriften) ein, dann ist nach § 14 BetrVG zwingend Verhältniswahl (= "Listenwahl") durchzuführen.
Solch eine Wahl mit mehreren Einpersonenlisten wäre natürlich ein Desaster da keine Ersatzmitglieder zur Verfügung stünden.