Wertigkeit von Briefwahl gegenüber Urnenwahl - darf ein AN seine Stimme persönlich abgeben, wenn er bereits Briefwahlunterlagen erhalten hat?
BR-Wahl: Geht Urnenwahl vor Briefwahl, d.h. wenn ein Arbeitnehmer bereits Briefwahlunterlagen erhalten hat und seine Wahlunterlagen als Rücklauf im Wählerverzeichnis gekennzeichnet sind, darf dieser Wähler sein bisher ausgeübtes Wahlrecht durch erneute Ausübung von Urnenwahl revidieren?
Community-Antworten (10)
28.11.2005 um 11:25 Uhr
Was soll das?
Erst Briefwahl machen und dann noch mal wählen?
Wenn die Stimme abgegeben ist, ist Feierabend!!! Man kann dann seine Stimme nicht nochmal zurückholen. Geht sowieso nicht, da der Briefumschlag immer gleich ist und man von aussen nicht erkennen darf, wer ihn abgegeben hat.
Gewählt ist gewählt!
28.11.2005 um 11:33 Uhr
Absurde Gedanken und Fragen werden hier geäußert... "Ich habe mich bei der letzten Bundestagswahl verwählt, kann ich meine Stimme noch einmal wiederhaben?"
28.11.2005 um 21:52 Uhr
Frank B.,
Du solltest ruhig mal die Erfahrung machen im Wahlvorstand mitzumachen.
Meines Erachtens spricht nichts dagegen diesen Kollegen an der Urne wählen zu lassen. Solche Dinge sollten bei der Vorbereitung der Wahl im Wahlvorstand besprochen werden und ein entsprechender Beschluß gefasst werden.
Der Wähler ist über die Folgen seiner Entscheidung zu belehren.
Was an dem Gedanken absurd sein soll werde ich hoffentlich noch erfahren...
28.11.2005 um 22:43 Uhr
@ Ramses II Symz 1 schreibt :BR-Wahl: Geht Urnenwahl vor Briefwahl, d.h. wenn ein Arbeitnehmer bereits Briefwahlunterlagen erhalten hat und seine Wahlunterlagen als Rücklauf im Wählerverzeichnis gekennzeichnet sind, darf dieser Wähler sein bisher ausgeübtes Wahlrecht durch erneute Ausübung von Urnenwahl revidieren?
Du schreibst du würdest es zulassen !!
Ich verstehe den Beitrag so das der Kollege per Briefwahl schon gewählt hat, wenn er nun an der Urne noch einmal wählt hat er doch zwei Stimmen abgegeben. Wenn sein Briefumschlag (Wahlumschlag) ihm aber ungeöffnet ausgehändigt (zurückgegeben) werden kann verstehe ich deine Argumentation. Aber stehen da wirklich Absendernamen auf den Wahlumschlägen ;-)
28.11.2005 um 23:03 Uhr
Die Briefwahlunterlagen werden erst nach Schließung des Wahllokals geöffnet. Neben dem geschlossenen Umschlag mit dem Stimmzettel liegt dem Brief eine Erklärung des jeweiligen Wählers bei. Daher ist er sehrwohl zu identifizieren. Ist der Wähler bereits an der Urne persönlich erschienen und hat gewählt, wird der per Post geschickte Umschlag nicht mehr berücksichtigt. Der Umschlag wird ungeöffnet zu den Wahlunterlegen geheftet.
Prinzipiell geht Urnenwahl vor Briefwahl!
28.11.2005 um 23:13 Uhr
Silke,
Du bist ein Lichtblick in dieser Wüste! ;-)
28.11.2005 um 23:42 Uhr
@ Silke Wenn es so ist dann Danke für die Aufklärung !! wie ich ja schon geschrieben habe verstehe ich RamsesII Argumentation und Sichtweise. Hatte halt gedacht das der Wahl Umschlag als Rückläufer in die Wahlurne gehört und deshalb nicht mehr identifizierbar wäre. Mein Lehrgang für den Wahlvorstand beginnt im Januar
29.11.2005 um 00:00 Uhr
§ 26 der Wahlordnung
04.12.2005 um 14:48 Uhr
Wer darf denn die Briefwahlunterlagen entgegen nehmen nur der Wahlvorstand oder auch der BR der nicht mit im Wahlvorstand ist?
nixlos
04.12.2005 um 15:40 Uhr
Selbstverständlich nur der Wahlvorstand!
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