1. Ist es zwingend erforderlich, daß die Vorschlagsliste mindestens doppelt so viele Bewerber enthalten muß, als insgesamt Mitglieder für den Betriebsrat zu wählen sind?
2. Können die erforderlichen Stützunterschriften für die Vorschlagsliste, ebenfalls von Kandidaten von dieser Liste kommen?