Erstellt am 24.11.2005 um 13:57 Uhr von Werner
Hallo chel,
der BR muß sofort Neuwahlen einleiten, er muß die Geschäfte weiterführen bis zur konstituierenden Sitzung des neugewählten BR.
Der KSch bleibt bestehen.
Erstellt am 24.11.2005 um 23:47 Uhr von Ramses II
Erst einmal wäre zu klären ob die BRM geschlossen zurückgetreten sind (durch Willenserklärung), dann würden die Ersatzmitglieder nachrücken, wenn keine mehr vorhanden wären, dann wäre dieser Betrieb sofort betriebsratslos.
Hat hingegen der BR den Rücktritt des Gremiums beschlossen (also durch förmlichen Beschluss) so muss dieser BR umgehend einen Wahlvorstand bestellen und führt die Geschäfte des BR bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neuen BR weiter (längstens aber bis zum regelmäßigen Ende seiner Amtszeit).