BR Gremium nach Listenwahl - welche Rechte haben die Listenvertreter im BR?
Hallo Wir werden zum 1. Mal einen BR nach Listenwahl haben unsere Frage: Welche Rechte haben die Listenvertreter im BR-Gremium? Nach welcher Rechtsgrundlage werden die Mitglieder des Betriebsausschuss gewählt?
Community-Antworten (2)
16.11.2005 um 13:30 Uhr
Der Betriebsausschuß wird nach § 27 BetrVG gewählt. Die Listenvertreter haben keine weiterreichende Befugnisse. Sie können bestenfalls eine Art Fraktionsvorsitz wahrnehmen, wenn die übrigen gewählten Listenmitglieder dies so wollen.
16.11.2005 um 23:36 Uhr
Die Listenvertreter können gar keine besondere Funktion im Betriebsrat haben. Das ergibt sich alleine schon daraus dass die Listenvertreter nicht einmal zwnagsläufig Kandidaten sein müssen.
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