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Möchte mich als Kandidat zur BR-Wahl aufstellen lassen. Wahlvorstand sagt "geht nicht". Ist das ok?

LL
Lucky Looser
Nov 2016 bearbeitet

Am 01.05.05 schloss ich einen 2 monatigen Praktikumsvertrag mit einer Firma ab der (jedenfalls offiziell ) vom Arbeitsamt vermittelt war. In der Zeit bezog ich weiter Arbeitslosengeld. AB 28.06.05 wurde ich in Festanstellung übernommen. Nun möchte ich mich zur Betriebsratswahl (am 14.12.05) als Kandidat aufstellen lassen. Dies wird vom Wahlvorstand höchstwahrscheinlich abgelehnt, da die Praktikumszeit nicht als Betriebszugehörigkeit gerechnet wird, und ich somit nicht die geforderten 6 Monate erreiche. Ist das tatsächlich vom Gesetz so geregelt ?

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Community-Antworten (1)

D
Devil

12.11.2005 um 18:08 Uhr

Hi "Looser",

was die Nichtanrechnung der Praktikumszeit betrifft, so bin ich mir da auch nicht absolut sicher.

Wenn aber zu den Wahlberechtigten (18.Lebensj. vollendet) auch die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten sowie Anlernlinge, Umschüler, Volontäre, Praktikanten gehören, dann sind sie nach meinem Verständnis auch wählbar. Denn unter § 8 Abs. 1 BetrVG steht u.a.: Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören. Die AN-Eigenschaft im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne und damit auch die Wahlberechtigung kann unabhängig von dem Bestehen eines Arbeitsvertrages gegeben sein. Somit hehörst du zum Zeitpunkt der Wahl, dem Betrieb schon 7,5 Monate an! Das beste ist, wenn du dich an die örtliche Gewerkschaft wendest, um den Sachverhalt schnellstens zu klären.

Viel Erfolg!

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