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Außerordentliche BR-Neuwahlen wg. Ausscheiden des BRs - was muss beachtet werden?

B
BvH
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

in unserer Firma wurde 2002 ein einköpfiger BR gewählt. Der gewählte BR hat die Firma verlassen und ich bin als Ersatzmitglied nachgerückt. Ich möchte das Unternehmen nun zum Ende des Jahres verlassen. Was muß ich bei außerordentlichen Neuwahlen beachten? Wie sehen die Fristen aus und muß ich, wenn der Wahlvorstand bestimmt ist für den Prozeß noch anwesend sein? Eine weitere Veränderung hat sich noch in der Mitarbeiterzahl von 20 auf 38 ergeben, d.h. es wird nun einen 3-köpfigen BR geben - hat dies etwaige Auswirkungen?

Danke für euer Feedback!

3.81004

Community-Antworten (4)

V
viktor

27.10.2005 um 14:15 Uhr

Du solltest umgehend den Wahlvorstand benennen. Die müssen dann alles weitere veranlassen. Du solltest den Vorstand so rechtzeitig berufen (10 Wochen vor Ende der Amtszeit), dass keine Betriebsratslose Zeit entsteht oder diese nur sehr kurz ist. (das wird knapp - also bitte rasch handeln)

B
BvH

27.10.2005 um 14:27 Uhr

Hallo Viktor,

Danke für Deine Antwort. Ich gehe dann nach dem vereinfachten einstufigen Wahlverfahren vor und benenne einen 3-köpfigen Wahlvorstand? Oder muss ich nach dem vereinfachten zweistufigen Wahlverfahren vorgehen und in einer Betriebsversammlung den Wahlvorstand wählen lassen?

V
viktor

27.10.2005 um 14:46 Uhr

Ich denke § 14a Abs 3 BetrVG ist bei Dir zutreffend. Also Du bestellst den Vorstand und es findet eine Wahlversammlungh statt, die der Wahlvorstand terminiert.

B
BvH

27.10.2005 um 15:03 Uhr

Hi Viktor,

Danke, das mache ich.

Viele Grüße BvH

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