Erstellt am 14.10.2005 um 08:55 Uhr von viktor
Muß sie nicht - ist aber praktisch.
Da die Gewerkschaft durch das BertVG berechtigt ist, die Einleitung der Wahl zu verlangen, sollte man ihr mitteilen, das der Vorgang eingeleitet wurde und ein zusätzliches Handeln der Gewerkschaft daher nicht erforderlich ist.