Erstellt am 11.09.2005 um 22:35 Uhr von otto
Hallo vic,
natürlich kann der Arbeitgeber die BR-Wahl anfechten. Das läßt das Betriebsverfassungsgesetz ausdrücklich zu. Die Frage ist: Mit welchen Erfolgsaussichten?
Das Wahlgeheimnis ist ein elementarer Bestandteil jeder demokratischen Wahl. Wird es verletzt, ist die Wahl ungültig. Aber: Das Betriebsverfassungsgesetz und die Wahlordnung schreiben nicht die Verwendung von Wahlkabinen vor. Auch jede andere Organisation, die die Wahrung des Wahlgeheimnisses sicherstellt, ist erlaubt. So wie Sie die Situation schildern, konnte jede/r Wähler/in unbeobachtet seine/ihre Stimme abgeben. Dann ist die Wahl auch in Ordnung.
Und: Nicht jeder kleine Fehler macht eine Wahl ungültig!
Erstellt am 12.09.2005 um 09:25 Uhr von Rollie
Da gebe ich Otto recht und würde der Sache gelassen entgegen sehen. Solange von einem Gericht die Wahl nicht für ungültig erklärt wurde, würde ich den Versuchen der Geschäftsleitung keine Bedeutung beimessen. Es dürfte sich um übliche Spielchen und Einschüchterungsversuche handeln.
Soll der AG sich doch an das Gericht wenden, und es prüfen lassen. Und dann ? Wird halt neu gewählt und diesmal mit Kabinen und der AG hat dadurch nichts gewonnen.
Erstellt am 12.09.2005 um 14:47 Uhr von nina
hallo vic,
manchmal kann man echt am verstand der ag-seite zweifeln! was bringt denen das? außer noch zusätzliche kosten durch sachmittel und zeitausfälle für die neue wahl. manche haben´s aber einfach nicht anders gewollt....
viele grüße
nina