Mitarbeiter wünschen Personenwahl statt Listenwahl - wie geht das?
Laut Betriebsverfassungsgesetz gibt es bei den Betriebsratswahlen nur noch die Listenwahl. Wenn die Mitarbeiter aber eine Personenwahl wünschen, wie kann dies dann ablaufen?
Community-Antworten (1)
30.08.2005 um 22:50 Uhr
Die Mitarbeiter können es sich nicht aussuchen. Das Gesetz schreibt folgendes vor:
Wenn nur eine Liste zur Betriebsratswahl eingereicht wird, ist automatisch Persönlichkeitswahl. Sobald jedoch zwei oder mehr gültige Wahlvorschläge eingereicht werden, muss eine Listenwahl vorgenommen werden.
Tip: Mit allen sprechen und nur eine Liste einreichen, dann habt ihr die gewünschte Persönlichkeitswahl.
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