Erstellt am 30.08.2005 um 20:50 Uhr von sonja
Die Mitarbeiter können es sich nicht aussuchen.
Das Gesetz schreibt folgendes vor:
Wenn nur eine Liste zur Betriebsratswahl eingereicht wird, ist automatisch Persönlichkeitswahl.
Sobald jedoch zwei oder mehr gültige Wahlvorschläge eingereicht werden, muss eine Listenwahl vorgenommen werden.
Tip: Mit allen sprechen und nur eine Liste einreichen, dann habt ihr die gewünschte Persönlichkeitswahl.