Betriebsratwahl- nicht mehr genug BR-Mitglieder; wie schnell müssen wir wählen?
unser BR besteht aus 5 Mitgliedern (Ersatzmitglieder gibt es nicht mehr); jetzt ist auch noch ein Mitglied des BR zurück getreten, also sind wir nur noch 4. Wir müssen jetzt Neuwahlen machen!? Und wie schnell nachdem das 5. Mitglied zurück getreten ist?
Community-Antworten (3)
11.08.2005 um 12:54 Uhr
Laut §13 Abs2 Nr2 BetrVG ist die Wahl einzuleiten, wenn die Gesamtzahl nach Einterten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Btriebsratsmitglieder gesunken ist.
12.08.2005 um 01:56 Uhr
Jedoch wird der Zeitpunkt im obrigen §en nicht genannt = es wird keine Frist genannt bis wann die Wahlen einzuleite sind.
12.08.2005 um 10:37 Uhr
Die Wahl muß eingeleitet werden - und ohne schuldhaften Verzögern durchgeführt werden. Es gibt keine Frist, weil es eben unterschiedlich viel Aufwand geben kann, wenn der wahlvorstand die Wahlen organisieren muss.
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