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Betriebsratwahl- nicht mehr genug BR-Mitglieder; wie schnell müssen wir wählen?

E
Eva
Apr 2018 bearbeitet

unser BR besteht aus 5 Mitgliedern (Ersatzmitglieder gibt es nicht mehr); jetzt ist auch noch ein Mitglied des BR zurück getreten, also sind wir nur noch 4. Wir müssen jetzt Neuwahlen machen!? Und wie schnell nachdem das 5. Mitglied zurück getreten ist?

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Community-Antworten (3)

W
Werner

11.08.2005 um 12:54 Uhr

Laut §13 Abs2 Nr2 BetrVG ist die Wahl einzuleiten, wenn die Gesamtzahl nach Einterten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Btriebsratsmitglieder gesunken ist.

S
stern

12.08.2005 um 01:56 Uhr

Jedoch wird der Zeitpunkt im obrigen §en nicht genannt = es wird keine Frist genannt bis wann die Wahlen einzuleite sind.

V
viktor

12.08.2005 um 10:37 Uhr

Die Wahl muß eingeleitet werden - und ohne schuldhaften Verzögern durchgeführt werden. Es gibt keine Frist, weil es eben unterschiedlich viel Aufwand geben kann, wenn der wahlvorstand die Wahlen organisieren muss.

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