Erstellt am 18.07.2005 um 10:55 Uhr von Werner
Hallo SYDsider,
leider endet Dein Vertrag, auch wenn Du zum Betriebsrat gewählt würdest, mit Ablauf der Zeit für die es geschloßen ist.
Erstellt am 18.07.2005 um 12:52 Uhr von br-wessi
Werner hat recht, ABER:
Gibt es einen Grund, daß ein befristetes Arbeitsverhältnis verlängert werden oder gar in ein unbefristetes Übergehen soll und es gäbe mehrere Kandidaten, wäre der BR Derjenige Welche. Ansonsten würde das Arbeitsgericht mit ziemlicher Sicherheit bei einer Klage für den BR sprechen, denn er ist ja nur nicht drann gekommen, da er BR ist...
Erstellt am 18.07.2005 um 17:14 Uhr von Rollie
(besonderer) Kündigungsschutz heißt ja nicht, das dadurch ein vertrag verlängert wird, sondern, das während eines bestehenden Arbeitsverhältnis, dieses nicht, bzw. nur unter besonderen Bedingungen gekündigt werden kann.
Da dein Vertrag zum Termin X ausläuft, findet ja keine Kündigung statt, folglich findet der KüSch ja auch hier keine Anwendung.
Erstellt am 18.07.2005 um 23:37 Uhr von Biggy
Hallo SYDsider
Also reden wir mal Fakt, wenn du eine Chance haben willst, dass dein Vertrag verlängert wird dann lass das mit dem Betriebsrat sein.
Ein befristetes Arbeitsverhälltnis ist einfach zu riskant als, dass man es aufs Spiel setzten sollte. Gruß Biggy
Erstellt am 19.07.2005 um 08:55 Uhr von viktor
da muß ich Biggy recht geben. Der AG wird denken "Oh Gott, jetzt macht der auch noch BR und liegt mir auf der Tasche - da laß' ich lieber den Vertrag auslaufen, dann bin ich ihn los"