betriebsratswahl.deSeminare

Habe nur Jahresvertrag - kann ich für den Betriebsrat kandidieren?

S
SYDsider
Apr 2018 bearbeitet

Hallo! bei uns soll in kürze nun ein Betriebsrat gewählt werden. Ich befinde mich in einem befristeten Arbeitsverhältnis (1 Jahr) in dieser Firma. Bin nun schon 7 Monate dabei und würde mich gerne wählen lassen. Kann mir jemand sagen ob das Auswirkungen auf meinen befristeten Vertrag haben kann oder genieße Ich auch dann besonderen Kündigungsschutz. Sorry für diese wohl "seltsame" Frage, aber habe mich noch nicht wirklich mit diesen Themen befassen können. LG und Danke

5.39905

Community-Antworten (5)

W
Werner

18.07.2005 um 12:55 Uhr

Hallo SYDsider, leider endet Dein Vertrag, auch wenn Du zum Betriebsrat gewählt würdest, mit Ablauf der Zeit für die es geschloßen ist.

B
br-wessi

18.07.2005 um 14:52 Uhr

Werner hat recht, ABER: Gibt es einen Grund, daß ein befristetes Arbeitsverhältnis verlängert werden oder gar in ein unbefristetes Übergehen soll und es gäbe mehrere Kandidaten, wäre der BR Derjenige Welche. Ansonsten würde das Arbeitsgericht mit ziemlicher Sicherheit bei einer Klage für den BR sprechen, denn er ist ja nur nicht drann gekommen, da er BR ist...

R
Rollie

18.07.2005 um 19:14 Uhr

(besonderer) Kündigungsschutz heißt ja nicht, das dadurch ein vertrag verlängert wird, sondern, das während eines bestehenden Arbeitsverhältnis, dieses nicht, bzw. nur unter besonderen Bedingungen gekündigt werden kann.

Da dein Vertrag zum Termin X ausläuft, findet ja keine Kündigung statt, folglich findet der KüSch ja auch hier keine Anwendung.

B
Biggy

19.07.2005 um 01:37 Uhr

Hallo SYDsider Also reden wir mal Fakt, wenn du eine Chance haben willst, dass dein Vertrag verlängert wird dann lass das mit dem Betriebsrat sein. Ein befristetes Arbeitsverhälltnis ist einfach zu riskant als, dass man es aufs Spiel setzten sollte. Gruß Biggy

V
viktor

19.07.2005 um 10:55 Uhr

da muß ich Biggy recht geben. Der AG wird denken "Oh Gott, jetzt macht der auch noch BR und liegt mir auf der Tasche - da laß' ich lieber den Vertrag auslaufen, dann bin ich ihn los"

Ihre Antwort