Erstellt am 16.06.2005 um 14:35 Uhr von Kathi
Verstehe ich nicht ganz. Wenn die Mehrheit der Belegschaft die Liste des jetzigen BR's NICHT wählt, wieso ist der denn an der Macht. Oder heißt das, dass niemand anderes eine 2. oder gar 3. Liste einreichen wird?
Erstellt am 16.06.2005 um 14:49 Uhr von Konrad
Vor der Wahl wird ein Wahlvorstand gewählt. Der hat nach demokratischen Grundsätzen
Nämlich der Wahlordnung § 9 WO vorzugehen.
Wenn nur eine Wählerliste eingereicht wird, kann eine Personenwahl stattfinden, werden weitere
Listen eingereicht gibt es Listenwahl. In größeren Betrieben ist die Listenwahl häufiger anzutreffen.
Der Wahlvorstand hat da korrekt vor zugehen und ein Einspruch macht keinen Sinn.
Jeder Beschäftigte kann doch seine Interessenvertreter auch bei Listenwahl wählen.
Erstellt am 16.06.2005 um 14:50 Uhr von thea
Also uns wurde es so erklärt das derjenige der oben auf der liste steht die meisten stimmen erhält und da sich die BR mitglieder auf die ersten pläte setzten wird es bei jeder liste wieder die gleichen treffen. Oder hab ich das falsch verstanden ? ich werd nicht so ganz schlau aus dem ganzen.
Erstellt am 16.06.2005 um 19:58 Uhr von Rotzlöffel
Einfach mal die WO durchlesen, denn dort steht es ganz genau beschrieben.
Schon vorher gegen eine Listenwahl Einspruch erheben, macht erstens keinen Sinn u. zweitens ist es auch nicht möglich.
Wie schon Konrad geschrieben hat, kann eine Personenwahl nur dann stattfinden, wenn nur 1 Liste eingereicht wird.
Wenn die Merheit mit dem jetzigen BR nicht einverstanden ist, dann habt ihr doch die besten Chancen, eine eigene Kandidatenliste zu erstellen u. die Mehrheit wird sich dann für diese Liste entscheiden. Natürlich ist es nicht garantiert, dass eine od. mehrere Personen des jetzigen BR doch wieder mit reinrutschen, aber sicherlich nicht der gesamte alte BR; denn dann würde deine Aussage nicht zutreffen, dass die Mehrheit gegen den jetzigen BR ist.
So sind wir vorgegangen u. haben jetzt mit 6 zu 3 Stimmen die Mehrheit im BR!