Erstellt am 06.04.2006 um 17:34 Uhr von Mona-Lisa
hallo Schlumppppffff,
Du kannst zwar beim Wahlvorstand Einspruch erheben, aber die Stützunterschrift bleibt, wo sie ist.
So wie du das beschreibst, läuft bei euch alles korrekt ab.
Diese besagte Liste braucht ja nur nicht abgegeben werden. Dann hättet ihr wieder Personenwahl ( wenn nicht noch eine dritte Liste auftaucht ).
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 06.04.2006 um 17:52 Uhr von Schlumpf
Hallo Mona-Lisa, in der 1.Liste stehen 8 Personen, in der 2.Liste 1 Person.Eigentlich steht der Ausgang der Wahl im Vorfeld schon fest.Die Personen aus der 1.Liste vom 5.-8.Platz haben gar keine Chance, gewählt zu werden. Diese Personen haben auch nur ihre Zustimmung zu der 1.Liste gegeben, da sie davon ausgingen, dass eine Personenwahl gemacht würde.
Gruss Schlumpf
Erstellt am 06.04.2006 um 18:06 Uhr von Mona-Lisa
nicht zu ändern, sobald eine zweite Liste abgegeben wird, ist nun mal eine Listenwahl.
Mona-Lisa
Erstellt am 07.04.2006 um 10:25 Uhr von Angi1
Hallo Schlumpf,
wenn bei Euch die Abgabefrist für Vorschlagslisten noch nicht abgelaufen ist, könnt Ihr ( 5-8. Platz) eine extra Vorschlagsliste mit genügend Stützunterschrift für Euch einreichen.
Der WV muß dann laut § 6 Abs. 7 WO die Bewerber die auf 2 Listen stehen auffordern innerhalb von 3 Arbeitstagen zu erklären auf welcher Liste sie ihre Kandidatur aufrechterhalten. Aber Achtung ==> unterbleibt die fristgerechte Erkärung ist der Bewerber auf sämtlichen Listen zu streichen.
Somit habt Ihr die Möglichkeit mit einer eigenen Liste eure Wahlmöglichkeiten
zu verbessern.
MfG
Angi1