Erstellt am 28.02.2023 um 12:39 Uhr von rtjum
Wie kann sie von Liste 2 einen weggenommen haben?
das verstehe ich nicht.
Erstellt am 28.02.2023 um 13:08 Uhr von takkus
@rtjum- Peternrw meint VERMUTLICH, dass es ein 11er BR ist und eine Frau von Liste 1 den 11ten Sitz im BR bekommen hat. Nun nimmt sie an der nächsten Sitzung nicht teil und Peternrw fragt sich, wer an der Sitzung teilnimmt. Ist ein Ersatz von Liste 1 oder ein Ersatz von Liste 2 zuladen.
Erstellt am 28.02.2023 um 13:10 Uhr von rtjum
aber die nimmt doch keiner anderen Liste einen Platz, dafür müsste doch dann von der eigenen Liste ein Mann weniger drin sein (wenn denn die Frauen das Geschlecht in der Minderheit sind).
Erstellt am 28.02.2023 um 15:21 Uhr von Enigmathika
Wenn ich Peternrw richtig verstanden habe, ist ein Platz, der gemäß Wahlergebnis an die Liste 2 gegangen wäre, aufgrund des Minderheitenschutzes an die Liste 1 gegangen, die die einzige kandidierende Frau bei sich hatte.
Entweder hat die Liste 2 derart viele Stimmen erhalten, dass nach der Höchstzahlenberechnung kein Sitz an die Liste 1 gegangen wäre (dann hätte die Liste 1 aber trotzdem einen bekommen, da die Liste 2 ja nur 10 Mitglieder hat) oder aber der Wahlvorstand hat bei der Sitzberechnung einen eklatanten Fehler gemacht. Für eine Anfechtung des Wahlergebnisses ist es viel zu spät. Es bleibt also nur der Gang zum Arbeitsgericht, um diesen Fehler zu korrigieren.
Die Formulierung "hat der Liste 2 einen Platz weggenommen" finde ich allerdings schon bemerkenswert. Möglicherweise hat es ja einen Grund, dass in diesem Betrieb keine weiteren Frauen kandidieren wollen.
Erstellt am 01.03.2023 um 07:21 Uhr von Catweazle
"es gab nur eine Frau .. deshalb ging der Platz an Liste 1 .." Das halte ich für unmöglich.
Erstellt am 01.03.2023 um 08:45 Uhr von rtjum
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