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Außerordentliche Kündigung. Trotzdem Wählbar?

W
Wahlausschuss
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben einen Mitarbeiter der auf der Vorschlagsliste steht. Dieser wurde in der Zeit zwischen dem Aushang der Vorschlagsliste und dem Tag der Wahl außerordentlich gekündigt. Unabhängig wie dies ausgeht ist meine Frage, ob er weiterhin auf dem Stimmzettel auftauen muß oder ob er gestrichen werden kann?

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

06.04.2006 um 18:31 Uhr

Er bleibt drauf, wenn er draufbleiben will UND eine KSch-Klage eingereicht hat.

W
Wahlausschuss

06.04.2006 um 19:22 Uhr

Danke für die prompte Info.

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