Erstellt am 03.06.2005 um 22:42 Uhr von otto
Ihre Angaben sind viel zu dürftig, um eine rechtlich halbwegs korrekte Antwort geben zu können. Nur einige Punkte:
Wie lautete das Wahlausschreiben?
Was war das für eine Liste, in die Sie sich eingetragen haben? Wer hat sie aufgestellt? Wer durfte/konnte sich eintragen, wer nicht?
Wurde diese Liste beim Wahlvorstand eingereicht?
Es gäbe noch viele andere Fragen zu klären. Zunächst entscheidend ist: Wie verhält sich der Wahlvorstand? Weiß er, daß Sie kandidieren wollten? Weiß er, daß man Sie gegen Ihren Willen von der Kandidatenliste gestrichen hat?
Erstellt am 04.06.2005 um 10:37 Uhr von retep
- Standardwahlausschreiben, übernommen von irgendeinem Muster
- Wahlvorstand hat Persönlichkeitswahl "veröffentlicht"
- eine Liste, Listenführer der derzeitige BRV, wurde ausgelegt, Wahlvorstand hat Interessenten aufgefordert sich in diese einzutragen
- es wurden keine Einschränkungen genannt
- WV ist bekannt das ich kandidieren will und auch gestrichen werden soll
- Liste soll bis zum 03.06 übergeben werden
Noch irgendetwas wissenswert?
Erstellt am 05.06.2005 um 22:05 Uhr von otto
Guten Abend retep!
Bei Ihnen scheint es wild zuzugehen. Der Wahlvorstand überschreitet seine Kompetenzen, wenn er z.B.
- eine Persönlichkeitswahl "ausschreibt"
- Interessenten auffordert, sich in irgendeine Kandidatenliste einzutragen.
Schauen Sie einmal in unsere Internetseite "betriebsratswahl.de". Da können Sie genau feststellen, was ein Wahlvorstand darf und was nicht.