Erstellt am 18.05.2005 um 06:17 Uhr von Frank B.
So lange nicht feststeht, das die entsprechenden MA leitende Angestellte sind, sind sie wahlberechtigt und demzufolge ist der Wahlvorschlag gültig!
Der WV sollte sich vielleicht mal bei der Prüfung etwas beeilen und den entsprechenden Beschluss fassen!
Die sogenannten möchte gern leitenden Angestellten können ja dann vor dem Arbeitsgericht die Wahl anfechten. ;-)
Wenn der Wahlvorschlag abgelehnt wird und es sind doch keine leitenden Angestellten, hat der WV rechtswidrig gehandelt und die o.g. Personen können ebenfalls die Wahl anfechten.
Also Beschluss fassen, so oder so!