Erstellt am 11.05.2005 um 09:43 Uhr von Kleine Hexe
Es müssen nicht alle Stimmen vergeben werden,
kumulieren geht nicht.
Erstellt am 11.05.2005 um 09:52 Uhr von Karl
Die kleine Hexe hat Recht. Wenn jemand einem Bewerber mehrere Stimmen gibt, zählt das nur als eine Stimme.
Erstellt am 11.05.2005 um 10:07 Uhr von Frank B.
Ergänzung zu Karl:
Wenn jemand mehrere Kreuze hinter einem Kandidaten macht, ist diese Stimme m.E. nach ungültig!
Erstellt am 11.05.2005 um 10:16 Uhr von Sonja
Hallo Libelle,
viele Infos rund um die Wahl findest Du auch im Internet unter www.betriebsratswahl.de
Dort gibts auch Software für die BR-Wahl zum Runterladen....Damit kann man auch gut die einzelnen Listen auszählen lassen
Gruss
Sonja
Erstellt am 12.05.2005 um 22:48 Uhr von otto
Widerspruch zu dem Beitrag von Frank B.: Wenn jemand für eine/n Kandidaten/in mehrere Kreuze macht, heißt das juristisch: Der Wähler wollte diesen Kandidaten wählen. Nachdem man einem Kandidaten nur maximal eine Stimme geben kann, sind die anderen Kreuze unwirksam. Es gilt das Prinzip: Wenn man den Wählerwillen erkennen kann, ist die Stimmabgabe im Rahmen der gesetzlichen Regelung gültig.