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Betriebsratvorsitzender volle Freistellung

E
Ergo
Jan 2021 bearbeitet

hallo zusammen,

Meine frage lautet wie folgt, in unserem Betrieb wurde ein neues Gremium aus 9 Betriebsrat Mitgliedern gewählt, die werden den Betriebsratsvorsitzenden wählen und der soll voll freigestellt werden, darf der Arbeitgeber da widersprechen? Oder muss er das akzeptieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ergo

89306

Community-Antworten (6)

C
celestro

24.04.2018 um 20:16 Uhr

Der AG kann ggf. der Freistellung einer sehr wichtigen Person vorgehen. Aber das der BRV an sich freigestellt wird, dürfte eher die Regel sein.

M
Moreno

25.04.2018 um 00:03 Uhr

Aber nicht durch Widerspruch sondern durch die Einigungsstelle!

R
rako1966

25.04.2018 um 10:27 Uhr

NB: Dass der BRV freigestellt wird ist zwar "üblich", wird aber dadurch nicht zwingend richtiger. Grundsätzlich kann jedes BRM freigestellt werden. Und da der BRV größerer BR i.d.R. schon wegen seiner Aufgaben sich i.d.R. fast vollständig freistellen kann, ist das im Grunde eine verschenkte Freistellung. Würde man den BRV nicht komplett freistellen, würde sich wahrscheinlich nur wenig ändern (außer der BR langweilt sich sowieso, dann langweilt sich der freigestellte BRV halt auch).

M
Moreno

25.04.2018 um 11:36 Uhr

Komische Beiträge gibt es hier! Wie soll man Deinen Ansatz verstehen? rako1966

P
Pjöööng

25.04.2018 um 11:54 Uhr

rako1966s Ansatz ist, dass man die gesetzliche Freistellung nicht für die Betriebsratsarbeit verwendet, sondern zusätzlich zur notwendigen Betriebsratsarbeit.

R
rako1966

25.04.2018 um 15:31 Uhr

Jup, es gibt bei größeren Betrieben auch BR-Tätigkeiten, die man dem AG viel schwerer verkaufen kann, als die Arbeit die ein BRV leistet. z.B. Lesen von Gesetzeskommentaren, Betriebsbegehungen, Aktenablage, Sprechstunden, etc. Wenn man die Freistellung dem BRV gibt, geht der Teil der Freistellung verloren, für den sich der BRV wegen seiner vom AG nicht anzweifelbaren Aufgaben ohnehin freistellt. Insofern wird auf einschlägigen Seminaren und auch (etwas verschämt umschrieben) in Kommentaren zum BetrVG angeregt, die (einzige) Freistellung doch NICHT dem BRV zuzuschieben (auch wenn es für die anderen BRM bequem ist, müssen sie dann doch noch weniger Betriebsratsarbeit machen, kann ja jetzt alles der BRV machen).

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