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Ende der Amtszeit???

J
jwi73
Apr 2018 bearbeitet

Hallo,

der Betriebsrat wurde im April 2015 neu gegründet. Bei der jetzigen Wahl wurden auch nach der Nachfrist keine Wahlvorschläge eingereicht und deshalb wurde die Wahl nach § 9 Abs. 2 WO abgesagt. Wann endet jetzt die Amtszeit des bestehenden Betriebsrates?

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Community-Antworten (4)

U
Uller

18.04.2018 um 09:03 Uhr

Am 31.05.2018

M
MaJoK

18.04.2018 um 10:09 Uhr

Ihr gebt so einfach euer Recht auf Mitbestimmung im Betrieb auf. Die Geschäftsleitung stellt schon mal den Sekt kalt!!

KK
KUNO Kimba

18.04.2018 um 11:30 Uhr

Eine vielleicht dumme Frage warum macht den das alte Gremium nicht weiter??? Andere Kandidaten braucht ihr doch nicht , bei uns haben die alten wieder Kandidiert und gut

A
aki-gm

18.04.2018 um 13:58 Uhr

Die Amtszeit des gegenwärtigen BR endet in Eurem Fall gem. § 21 Abs. 1 S. 3 am 31.05.2018.

Falls doch eine Neuwahl stattfände, würde die Amtszeit Eures bisherigen BR mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses durch den WV enden (vg. Fitting § 21 RN 23).

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