Erstellt am 11.04.2018 um 18:42 Uhr von celestro
gibt kein Gesetz dazu. Aber man sollte vielleicht den AG fragen, ob man jetzt schon aufhängen darf
Erstellt am 18.04.2018 um 14:40 Uhr von RiaSobus
Hallo,
da bin ich wieder. Danke für die erste Antwort erstmal.
Wir haben heute begonnen Flyer zu verteilen und haben auch Plakate aufgehangen.
(OK der GF ist gegeben). Jetzt kam direkt der Wahlvorstand zu uns und hat uns die Pistole auf die Brust gesetzt die Plakate wieder abzuhängen, ansonsten würden wir von der Wahl ausgeschlossen.
Die Plakate hängen nur am schwarzen Brett, und ein einem anderen Punkt, da diese Abteilung kein wirkliches schwarzes Brett hat. Und wir sind auch nicht als Liste durchnummeriert oder sonstiges.
Jetzt stellt sich uns natürlich die frage ob wir dafür tatsächlich ausgeschlossen werden dürfen?
Ich habe als erste Aktion den Wahlvorstand aufgefordert mir die zugehörigen Paragraphen zu nennen, und habe das Plakat welches nicht am schwarzen Brett hing erstmal entfernt.
Könnt ihr mir helfen? Hätte da gern ein wenig mehr Rechtssicherheit.
Oder halt meinetwegen auch die Bestätigung dafür das der Wahlvorstand hier recht hat.
Gruß
RiaSobus
Erstellt am 18.04.2018 um 14:54 Uhr von celestro
"Wir haben heute begonnen Flyer zu verteilen und haben auch Plakate aufgehangen.
(OK der GF ist gegeben)."
Wenn die Geschäftsführung Ihr OK gegeben hat ... was willst Du dann noch mehr ? Was soll noch mehr Rechtssicherheit geben, als "die GF sagt, ist in Ordnung" ? Also abgesehen von "GF weiß auch, wo wir aufhängen wollten". Denn das grundsätzliche OK heißt ja nicht, das Ihr die ganze Firma vollkleistern dürft. ;-)
"Jetzt stellt sich uns natürlich die frage ob wir dafür tatsächlich ausgeschlossen werden dürfen?"
Natürlich nicht !
P.S. Kann es sein, daß im WV Personen sitzen, die auf anderen Listen als Kandidaten stehen ? ^^
Erstellt am 18.04.2018 um 15:02 Uhr von RiaSobus
Wow, schnelle Antwort. :)
Dein PS kann ich bestätigen. Der WV Vorsitzende ist auch gleichzeitig der aktuelle BR Vorsitzende.
Macht es denn vielleicht einen Unterschied das die Plakate die wir ausgehangen haben, die gleichen sind welche wir dem WV als Aushang für die Listenankündigung gegeben haben?
Das wäre jetzt das einzige was für mich noch Sinn ergeben würde!?
Erstellt am 18.04.2018 um 15:08 Uhr von celestro
"Macht es denn vielleicht einen Unterschied das die Plakate die wir ausgehangen haben, die gleichen sind welche wir dem WV als Aushang für die Listenankündigung gegeben haben?"
Ist doch Euer Bier, ob Ihr das die gleichen nehmt. Aber vielleicht liegt ja hierbei:
"wir dem WV als Aushang für die Listenankündigung"
das Problem. Wie soll denn diese Ankündigung aussehen ? Wenn der WV hier eine "gleiche Chancen" Strategie fährt, könnte man sich prinzipiell darüber aufregen, wenn Listen "vorpreschen". Aber ich bleibe grundsätzlich dabei ... wenn die GF hier Ihr OK zu Datum und Ort gegeben hat, kann der WV im Kreis springen bis er schwarz wird.
Oder der WV hat eine andere Absprache mit der GF. Aber das wäre nicht Euer Problem und sollte der WV wenn überhaupt auch vernünftig kommunizieren.
Erstellt am 18.04.2018 um 15:13 Uhr von RiaSobus
Ok, das reicht mir dann.
Ich Danke dir. :)