Rücknahme Zustimmung / Personenwahl
Guten Tag, wir führen in unserem Betrieb die Betriebsratswahl im einstufigen, vereinfachten Wahlverfahren/Personenwahl durch. Eine Person wurde vorgeschlagen und hat auch das Zustimmungsformular unterzeichnet. Nun möchte sich diese Person (vor Ablauf der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge) doch nicht mehr wählen lassen.
- Ist dies möglich
- was ist zu tun? Auch Info an die Personen, die für diese Person eine Unterstützungsunterschrift geleistet haben
- diese Person wurde mit weiteren Personen in einer "Liste" vorgeschlagen; sind die anderen Vorschläge dann noch gültig? Vielen Dank für die Antworten.
Community-Antworten (3)
10.04.2018 um 12:10 Uhr
Das einfachste wäre ihr schreibt eine neue Wahlvorschlagsliste. Beim vereinfachten Wahlverfahren seid ihr ja maximal 50 Mitarbeiter.
10.04.2018 um 15:48 Uhr
@MaJoK: und schon wieder falsch: vereinfachtes Wahlverfahren wäre durchaus auch in Betrieben bis 100 MA möglich! Tut aber für die Frage auch gar nichts zur Sache!
@Thomas: wenn ich das richtig verstehe, habt ihr ja noch weitere Kandidaten. Da ihr euch auch noch innerhalb der Frist befindet, kann die Person gestrichen werden.
10.04.2018 um 16:17 Uhr
"Da ihr euch auch noch innerhalb der Frist befindet, kann die Person gestrichen werden."
Argh ! Ohne Zustimmung ALLER Unterstützer, wird der Wahlvorschlag mit der Streichung eines Kandidaten ungültig.
Alleine aus Beweisgründen würde ich bei genügend Zeit bis zum Fristablauf den Weg von Majok folgen. Die Liste komplett neu machen.
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