Erstellt am 09.04.2018 um 10:38 Uhr von celestro
Nur wenn diese Person auch wirklich nachgerückt ist (aufgrund von Krankheit / Urlaub). Dürfte mMn aber bei 2 Personen die vorher nachrücken, weit weniger oft der Fall sein, als Ihr glaubt.
Erstellt am 09.04.2018 um 14:33 Uhr von rsddbr
Während das Ersatzmitglied nicht in den Betriebsrat nachrückt, muss der Arbeitgeber die entsprechende Person auch nicht für Betriebsratsarbeit freistellen. Die Person hat auch kein Recht auf Einsicht in BR-Unterlagen und ist bei BR-Sitzungen ebenfalls nicht dabei. Demzufolge wäre zwar theoretisch denkbar, dass die Mitarbeiter_innen mit dieser Person im Vertrauen sprechen, die praktische Umsetzung dürfte jedoch schwierig sein, sofern der Arbeitgeber nicht zwei Augen ganz feste zudrückt und der Betriebsrat dies auch so möchte.
Erstellt am 09.04.2018 um 15:24 Uhr von Hansen
Hallo,
gerade vor einer Stunde ist nun folgendes passiert:
Die besagte BR- Kollegin auf Platz 12 muss zur morgigen Sitzung anwesend sein, da mir von dem Stammbetriebsrat vier Mitglieder fehlen.
Nun wird Sie ja offiziell morgen an einer Sitzung teilnehmen und kann doch auch Gespräche führen, oder sehe ich das falsch?
Sie genießt ja ab sofort Sonderkündigungsrechte und dürfte doch wohl mit normalen Mitarbeiter sprechen, oder?
Bitte um kurze Rückmeldung.
Vielen Dank.
Gruss Hansen
Erstellt am 09.04.2018 um 16:01 Uhr von celestro
"Nun wird Sie ja offiziell morgen an einer Sitzung teilnehmen und kann doch auch Gespräche führen, oder sehe ich das falsch?"
Am morgigen Tage ist Sie BRM mit allen Rechten und Pflichten, korrekt.
"Die besagte BR- Kollegin auf Platz 12 muss zur morgigen Sitzung anwesend sein, da mir von dem Stammbetriebsrat vier Mitglieder fehlen."
Denk halt nur dran, daß "fehlen" nicht reicht. Es müssen genügend "normale" BRM VERHINDERT sein.