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Nachladung nach Listenwahl

H
Halvard
Apr 2018 bearbeitet

wenn ein Mitglied der Minderheitenquote zur Betriebsratssitzung verhindert ist und dadurch die Minderheitenquote nicht mehr erfüllt ist, wird dann

a) das nächste Minderheitenquotenmitglied der entsprechenden Liste oder b) das nächste Minderheitenquotenmitglied mit der nächst höheren Höchstzahl, unabhängig von der Listenzugehörigkeit

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Community-Antworten (2)

N
nicoline

06.04.2018 um 09:05 Uhr

a) Erst, wenn auf der Liste kein Miderheitengeschlecht mehr vorhanden ist, erfolgt der Listensprung.

H
hansimglueck

06.04.2018 um 09:35 Uhr

Allerdings dann nicht automatisch zur Person mit der nächsten Höchstzahl.

Wenn es mehr als 2 Listen gibt, erfolgt der Wechsel zu der Liste, die den nächsten Sitz errungen hätte und dort zu dem Minderheitengeschlecht.

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