Erstellt am 05.04.2018 um 18:01 Uhr von celestro
Es gibt eine Ausnahme. Wenn der Betrieb nämlich noch keine 6 Monate besteht .... ansonsten:
"Bitte keine Gesetzes Texte Posten, ich kenne die Regel mit 6 Monaten..."
ist das eine komische Frage. Ich kenne die Antwort, aber ich will Sie nicht hören. Schon komisch, oder findest Du nicht ?
Erstellt am 05.04.2018 um 18:04 Uhr von Skynet
Ja ich hatte ja auch gehofft, das es Ausnahmen gibt, da sich nur 1 von möglichen 3 Aufstellen lassen hat, das es sonder Regelungen gibt, die es dann erlauben...
Erstellt am 05.04.2018 um 19:34 Uhr von kratzbürste
Wann wäre denn die Zeit um? Stichtag ist ja der Tag der Wahl.
Erstellt am 05.04.2018 um 22:05 Uhr von basilica
Wenn sich nicht genügend Kandidaten finden, kann die Stärke des BR in analoger Anwendung des § 11 BetrVG herabgesetzt werden. Zur Not wählt Ihr also einen einköpfigen BR.
Wenn Ihr bei Verfahrensfehlern nicht mit einer Anfechtung rechnen müßt oder Euch zutraut, ein gerichtliches Anfechtungsverfahren etwas in die Länge zu ziehen, dann ist die Aufstelluung und Wahl eines noch nicht 6 Monate dem Betrieb angehörenden Kandidaten mit Ablauf dieser 6 Monate doch noch wirksam, wenn die 6-Monats-Frist spätestens vor der letzten mündlichen Verhandlung beim LAG abgelaufen und der Mangel damit geheilt ist (vgl. Fitting, § 24 BetrVG Rn 44). Bis die 6 Monate voll sind, werdet Ihr also zittern müssen.