Erstellt am 27.03.2018 um 17:16 Uhr von MaJoK
Der BR entsendet die Mitglieder aus seinen Reihen in den GBR. Wenn ihr euch im Gremium, ich nehme der BR ist gemeint geeinigt habt, man kann auch sagen ihr habt die Delegierten ausgewählt. Eine Wahl mit Stimmzettel o.ä. ist nicht vorgesehen, siehe unten!
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§ 47 BetrVG - Gesamtbetriebsrat: Voraussetzungen der Errichtung, Mitgliederzahl, Stimmengewicht
(1) Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, so ist ein Gesamtbetriebsrat zu errichten.
(2) In den Gesamtbetriebsrat entsendet jeder Betriebsrat mit bis zu drei Mitgliedern eines seiner Mitglieder; jeder Betriebsrat mit mehr als drei Mitgliedern entsendet zwei seiner Mitglieder. Die Geschlechter sollen angemessen berücksichtigt werden.
(3) Der Betriebsrat hat für jedes Mitglied des Gesamtbetriebsrats mindestens ein Ersatzmitglied zu bestellen und die Reihenfolge des Nachrückens festzulegen.
Erstellt am 27.03.2018 um 17:44 Uhr von Pjöööng
MaJoK:
"Wenn ihr euch im Gremium, ich nehme der BR ist gemeint geeinigt habt, man kann auch sagen ihr habt die Delegierten ausgewählt."
Das ist Quatsch! Der BR handelt nicht durch "einig sein", sondern durch Beschluss! (Sonst weiß ja auch niemand ob der BR sich einig war...)
Lörrach:
Der BR der diese GBR-Mitglieder entsandt hat besteht nicht mehr (Ende der Amtszeit). Damit erlischt auch die Mitgliedschaft im GBR.
Erstellt am 28.03.2018 um 07:37 Uhr von MaJoK
Wie sich der BR geeinigt hat,ist ja nun egal. Es ging ja wohl darum ob sie eine Wahl machen müssen. Na logisch wird alles protokolliert und es kann gerne auch Beschluß drüber geschrieben werden :)
Erstellt am 28.03.2018 um 20:50 Uhr von ganther
betrachtest Du das hier als Comedy?