Erstellt am 26.03.2018 um 15:05 Uhr von BerlinerJunge
Das Minderheitengeschlecht kann immer nur dann vertreten werden, wenn es auch genügend Kandidaten bzw. Kandidatinnen hierfür gibt.
Wenn sich also bei Euch kein Mann aufstellt, ist auch keiner automatisch im Betriebsrat über diese Quote.
Auch wenn es nur soviel Bewerber gibt, wie es Plätze zu verteilen gibt, ist eine Wahl vorgeschrieben.
Denn nur wenn ein Bewerber mind. eine Stimme bekommt, gilt er auch als gewählt.
Null Stimmen = kein Betriebsratsmitglied.
(Kommt selten vor, aber es passiert)
Erstellt am 26.03.2018 um 17:47 Uhr von Challenger
Zitat : Wenn sich also bei Euch kein Mann aufstellt, ist auch keiner automatisch im Betriebsrat über diese Quote.
Ergänzend hierzu: Dann besteht der BR eben nur aus Frauen.