Geschlechterverhältnis und Wahlablauf
In unserem Betrieb sind 47 Frauen und 27 Männer angestellt und wahlberechtigt laut meinen Unterlagen ist ein Betriebsrat aus 5 Leuten aufzustellen mit mindestens 2 Männern. Hierzu habe ich 2 Fragen: Was ist wenn sich kein Mann aufstellen lässt kann der Betriebsrat auch nur aus Frauen bestehen? Was ist wenn sich nur 5 Leute aufstellen lassen finden dann überhaupt eine Wahl statt bzw. sind die 5 dann automatisch im Betriebsrat? Vielen Dank für eine Antwort
Community-Antworten (2)
26.03.2018 um 17:05 Uhr
Das Minderheitengeschlecht kann immer nur dann vertreten werden, wenn es auch genügend Kandidaten bzw. Kandidatinnen hierfür gibt. Wenn sich also bei Euch kein Mann aufstellt, ist auch keiner automatisch im Betriebsrat über diese Quote.
Auch wenn es nur soviel Bewerber gibt, wie es Plätze zu verteilen gibt, ist eine Wahl vorgeschrieben.
Denn nur wenn ein Bewerber mind. eine Stimme bekommt, gilt er auch als gewählt.
Null Stimmen = kein Betriebsratsmitglied. (Kommt selten vor, aber es passiert)
26.03.2018 um 19:47 Uhr
Zitat : Wenn sich also bei Euch kein Mann aufstellt, ist auch keiner automatisch im Betriebsrat über diese Quote.
Ergänzend hierzu: Dann besteht der BR eben nur aus Frauen.
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