Moin moin zusammen.
wir haben einen Wahlvorstand bestellt, bestehend aus 3 Mitgliedern und 2 Ersatzleuten. Jetzt haben wir folgende Situtation: Ein Mitglied des Wahlvorstandes ist in Urlaub und ein Mitglied des Wahlvorstandes ist erkrankt.
Das bedeutet: Der Wahlvorstand besteht derzeit aus 1 ordenltichen Mitglied und den 2 Ersatzleuten. ist der Wahlvorstand trotzdem beschlussfähig?
Was meint Ihr dazu?