Erstellt am 22.03.2018 um 16:17 Uhr von celestro
https://www.poko.de/Betriebsrat/Betriebsrat-Know-How/Betriebsratswahl/Wer-darf-waehlen
"da wir momentan eine FSJlerin als wahlberechtigt führen ist ein gesetzesverweis für uns erforderlich um die Liste ändern lassen zu können!"
Das ist Unsinn.
Erstellt am 22.03.2018 um 17:16 Uhr von Kupaschu
Nunja ich würde es nicht als Unsinn bezeichnen, wenn wir uns verpflichtet fühlen eine rechtliche Quelle zu nennen und nicht einfach ohne einen Beleg dazu auffordern möchten einen Mitarbeiter von der BR-Wahl auszuschließen. Danke aber für den Link. Es wird nur leider dort nie von einem Freiwilligen Kulturellen Jahr gesprochen, gilt in diesem Fall das gleiche?
Erstellt am 22.03.2018 um 18:40 Uhr von takkus
Ich würde es auch als Unsinn bezeichnen. Aber du kannst es vielleicht mal selber googeln wenn du hier nicht zufrieden bist.
Erstellt am 22.03.2018 um 19:40 Uhr von celestro
"Es wird nur leider dort nie von einem Freiwilligen Kulturellen Jahr gesprochen, gilt in diesem Fall das gleiche?"
Naja, Du hast ja selbst nach FSJlern gefragt. Aber ja, die Reglung dürfte mit Sicherheit analog anzuwenden sein. An der Rechtsstellung der Personen ändert es ja nichts, ob Sie das freiwillige Jahr aus sozialen oder kulturellen Gründen machen.
Erstellt am 23.03.2018 um 12:30 Uhr von Kupaschu
Warum sind denn bitte alle hier so unfreundlich? Wir haben doch nur nach einem entsprechenden Quellennachweis gefragt und dazu ist das Forum doch schließlich da oder nicht? § 5 BetrVG liefert mir leider keine klare Antwort und google liefert mir auch keine klare Rechtsquelle
Erstellt am 23.03.2018 um 13:28 Uhr von celestro
"§ 5 BetrVG liefert mir leider keine klare Antwort und google liefert mir auch keine klare Rechtsquelle"
§ 5 BetrVG IST die Rechtsquelle. Es steht da halt nicht so deutlich drin, wie Du es gerne hättest. Daher der Link, der den Gesetzestext etwas verständlicher macht.