Hallo liebe Mitglieder,

dem Wahlvorstand erreichte heute eine Beschwerde, indem es um die Unterlagen der Briefwahl geht. Die Briefwahlunterlagen wurden am Freitag per Post an alle Außendienstlern geschickt.

Inhalt der Briefwahl ist unter anderem die Wahlvorschlagslisten beizufügen. Wir haben drei Listen, welche beidseitig bedruckt wurden, um Papier zu sparen und der Umwelt etwas gutes zu tun. Das heißt also, wenn man die Listen nebeneinander legen möchte, kann man nur Liste 1 und Liste 3 sehen. Liste 2 ist somit auf der Rückseite von Liste 1.

Einwand ist nun Ungleichbehandlung.

Aus meiner Sicht ein berechtigter Einwand. Was wäre nun eine angemessene Maßnahme, damit die Wahl später nicht angefochten werden könnte?
Wir dachten jetzt daran, alle Listen nochmals auf separaten Blättern ausdrucken und mit einem Schreiben an alle Außendienstler zu verschicken. Sollten wir im Anschreiben erwähnen, dass die bisherig eingegangenen Freiumschläge/Stimmzettel gültig sind, sofern der Wähler keinen Einspruch erhebt?

Wären wir damit auf der sicheren Seite? Oder müssten wir anders damit umgehen?

Über schnelle und hilfreiche Kommentare bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße