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Wahlverfahren

J
JuliaF
Apr 2018 bearbeitet

Mal eine ganz unintelligente Frage:

Wir sind in unserem Betrieb 27 Arbeitnehmer und der Wahlvorstand will die BR-Wahl im "normalen Wahlverfahren" durchführen. Laut einschlägiger Literatur ist doch aber bei unter 50 Arbeitnehmern das "vereinfachte Wahlverfahren" anzuwenden, oder? Hat man bei 5-50 AN denn eine Wahlmöglichkeit? Und wenn ja könnte mir bitte jemand die entsprechenden Paragraphen benennen?

Vielen Dank!

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Community-Antworten (6)

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Pjöööng

14.03.2018 um 11:48 Uhr

Vereinfachtes Wahlverfahren ist zwingend!

Ich sehe ehrlich gesagt auch keinen Vorteil für den WV.

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JuliaF

14.03.2018 um 11:53 Uhr

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung! Das bestätigt meine Vermutung. Die nächste Frage ist: Was kann ich als Arbeitnehmer jetzt tun? Der WV hat bereits das normale Verfahren eingeleitet (trotz mehrmaliger Hinweise von mir und einer anderen Kollegin, dass es warscheinlich nicht richtg ist) und scheint davon nicht abrücken zu wollen. Hat man irgendeine Möglichkeit das ganze zu stoppen?

P
Pjöööng

14.03.2018 um 11:56 Uhr

Ihr könnt nach der Wahl diese anfechten.

M
MaJoK

14.03.2018 um 15:15 Uhr

Nur in wenigen Fällen können Sie als Wahlvorstand frei entscheiden, welches Wahlverfahren Sie in Ihrem Betrieb anwenden möchten. In den meisten Fällen nehmen Ihnen gesetzliche Regelungen diese Entscheidung ab: Für kleinere Betriebe greift das vereinfachte Wahlverfahren, in größeren Betrieben muss nach dem normalen Wahlverfahren gewählt werden.

Die Größe des Betriebs entscheidet über das Wahlverfahren

Sind im Betrieb in der Regel maximal 50 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt, muss nach § 14a Abs. 1 BetrVG das so genannte vereinfachte Wahlverfahren durchgeführt werden, das sich durch seine Kürze auszeichnet. Bei mehr als 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern findet hingegen das normale Wahlverfahren statt, das sich über mindestens sechs Wochen erstreckt.

Habt ihr keine Gewerkschaft welche die Wahl begleitet? Keine Schulung des Wahlvorstandes vorher erfolgt?

C
celestro

14.03.2018 um 15:22 Uhr

"Bei mehr als 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern findet hingegen das normale Wahlverfahren statt, das sich über mindestens sechs Wochen erstreckt."

stimmt so nicht. Denn zwischen 51 und 100 MA ist es nach Absprache des WV mit dem AG möglich, daß verinfachte Verfahren anzuwenden.

J
JuliaF

15.03.2018 um 08:33 Uhr

Vielen Dank für die Informationen !

@MaJoK: Eine Gewerkschaft haben wir leider nicht im Betrieb aber der Wahlvorstand war zu einer 2 Tägigen Schulung - es sind auch 2 Mitglieder des amtierenden BR im Wahlvorstand - deshlab verstehe ich auch nicht wie ein so grober Fehler unterlaufen kann. Ich vermute mal der amtierende BR will eine Listenwahl erzwingen...

Aber wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es anscheinend für die Mitarbeiter oder die Geschäftleitung im Moment keine Möglichkeit das ganze zu stoppen,oder? Kann man bereits jetzt die Wahl anfechten?

Ich finde es eine große Verschwendung von Zeit und Geld wenn man die Wahl im falschen Verfahren weiterführt.

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