Erstellt am 12.12.2013 um 14:24 Uhr von Emmelmann
Einstufig ist einstufig und Zweistufig ist anders.
Ich persönlich finde eine solche Fragestellung sehr befremdlich und bin auch nicht bereit ausführlich darauf zu antworten, wenn der Fragesteller sich nicht mal die Zeit nimmt höflich guten Tag zu sagen.
Erstellt am 12.12.2013 um 14:49 Uhr von xumuimhxer
Lesen http://www.br-wiki.de/Wahlordnung_zum_Betriebsverfassungsgesetz_(WO) können
Erstellt am 12.12.2013 um 21:43 Uhr von Topas
Einstufiges Verfahren: einstufig.
Zweistufiges Verfahren: zweistufig.
Daher der Name.
Jetzt klarer, Mr. Unhöflein?