Erstellt am 13.03.2018 um 22:43 Uhr von MaJoK
Hm, also ich weiß nicht ob es eine Voraussetzung ist, das es ein Gewerkschaftsmitglied gibt. Die Gewerkschaft kann doch auch einen unabhängigen Kandidaten unterstützen.
Einen Nachweis kann nur ein Gewerkschaftsmitglied selbst erbringen anhand seines Mitgliedsausweises.
Allerdings muss ein AN die Frage nach Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft nicht beantworten.
Erstellt am 13.03.2018 um 22:47 Uhr von Pjöööng
Zitat (MaJoK):
"Hm, also ich weiß nicht ob es eine Voraussetzung ist, das es ein Gewerkschaftsmitglied gibt"
Wenigstens stehst Du mal zu Deiner ständigen Unwissenheit!
BetrVG § 14 Wahlvorschriften
(3) Zur Wahl des Betriebsrats können die wahlberechtigten Arbeitnehmer und die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften Wahlvorschläge machen.
Ggf. kann die Gewerkschaft die Tatsache des Vertretenseins durch notarielle Beurkundung nachweisen.
Erstellt am 14.03.2018 um 06:49 Uhr von hansimglueck
Es bedarf keines Nachweises. Lediglich die beiden Unterschriften der Gewerkschaft muss natürlich tatsächlich von Vertretern einer Gewerkschaft sein.
Erstellt am 14.03.2018 um 07:21 Uhr von Pjöööng
hansimglueck,
das kannst Du doch sicherlich belegen?
Erstellt am 14.03.2018 um 07:26 Uhr von erbsenzähler
Guckt mal hier: https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/betriebsraete-und-personalraete/betriebsratswahl-gewerkschaft-muss-bei-einreichung-einer-liste-nicht-obligatorisch-bevollmaechtigung/
Erstellt am 14.03.2018 um 07:36 Uhr von Pjöööng
Was sollen wir das gucken? Das hat doch nichts mit der Frage zu tun!
Erstellt am 14.03.2018 um 10:28 Uhr von Challenger
Zitat : Wenn von einer Gewerkschaft erstmalig eine Vorschlagsliste eingereicht wird muss doch überprüft werden ob tatsächlich ein Mitarbeiter des Unternehmens einer Gewerkschaft angehört oder nicht?
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Ich sage mal nein.
Du kannst davon ausgehen, dass, wenn eine Gewerkschaft eine Vorschlagsliste einreicht, die Kandidaten auch Gewerkschaftsmitglieder sind. Mir ist bisher kein Fall bekannt, dass Gewerkschaften Listen unterstützt haben, ohne das die Kandidaten auch
Mitglieder sind.
Erstellt am 14.03.2018 um 11:26 Uhr von zuckertuete
Bei einer Vorschlagsliste der Gewerkschaft muss der Wahlvorschlag von zwei Beauftragten der Gewerkschaft unterzeichnet sein.(Stützungsunterschriften)
Die Beauftragten müssen durch die Satzung ermächtigt sein für die Gewerkschaft zu handeln.
Und das sind meistens der 1. und 2. Vorsitzende einer Geschäftsstelle der Gewerkschaft.
Es reicht nicht, wenn Arbeitnehmer die im Betrieb arbeiten und in der Gewerkschaft sind diesen Vorschlag allein einreichen und stützen.
Der Wahlvorstand hat diesen Vorschlag abzulehnen. (§14 Abs.3 BetrVG)
Erstellt am 14.03.2018 um 11:28 Uhr von celestro
@ zuckertüte
Danke, aber auch Deine Antwort geht mMn total an der Frage vorbei.
Erstellt am 14.03.2018 um 11:53 Uhr von Pjöööng
Zitat (Challenger):
"Du kannst davon ausgehen, dass, wenn eine Gewerkschaft eine Vorschlagsliste einreicht, die Kandidaten auch Gewerkschaftsmitglieder sind. Mir ist bisher kein Fall bekannt, dass Gewerkschaften Listen unterstützt haben, ohne das die Kandidaten auch Mitglieder sind. "
Die Tatsache dass die Gewerkschaft im Betrieb "vertreten" sein muss ist eine formale Voraussetzung des BetrVG. Auch wenn es eher ungewöhnlich ist, dass eine Gewerkschaft Arbeitnehmer vorschlägt die nicht Gewerkschaftsmitglied sind (was hätten sie für ein Interesse daran?), kann man bei einer formalen Voraussetzung nicht einfach davon ausgehen. Insofern wäre im Zweifelsfalle der Nachweis zu führen.
Da aber Gewerkschaften in aller Regel eigene Mitglieder auf ihrer Liste vorschlagen werden, sollte der Nachweis regelmäßig leicht zu führen sein.
Erstellt am 14.03.2018 um 12:05 Uhr von zuckertuete
Der Nachweis ist ganz einfach.
Jede Geschäftsstelle hat eine Mitgliederliste für die entsprechenden Betriebe die organisiert sind.
Jeder ordentliche Betriebsrat hat auch diese Mitgliederliste.
Es ist kein Problem dem Wahlvorstand zu bestätigen das die Kandidaten auch Mitglieder der Gewerkschaft sind.
Erstellt am 14.03.2018 um 12:07 Uhr von Pjöööng
Zuckertüte,
da kliegt bei Euch beim Datenschutz wohl einiges im Argen.
Erstellt am 14.03.2018 um 13:43 Uhr von celestro
Ich bin vor Jahren aus der GW ausgetreten. Paar Tage später kam unser BRV zu mir und fragte, ob ich mir das nicht nochmal überlegen wollte. Da war für mich klar, daß die Entscheidung richtig war. Denn es geht den BR einen Dreck an, ob ich in der GW bin oder nicht.
Erstellt am 15.03.2018 um 08:38 Uhr von BRHamburg
Sorry für meine Unwissenheit. Aber wo steht das ich Gewerkschaftsmitglied sein muss um auf eine Vorschlagsliste zustehen, die von der Gewerkschaft gestützt wird. Es geht den Wahlvorstand überhaupt nichts an wer Mitglied in welcher Gewerkschaft ist. Wenn die Liste von zwei Bevollmächtigten der Gewerkschaft unterschrieben ist, erfüllt sie die Voraussetzungen und ist was diesen Punkt angeht auch gültig
Erstellt am 15.03.2018 um 08:42 Uhr von Pjöööng
Zu 1: Das wissen wir doch!
Zu 2: Nirgends. Hat ja auch niemand behauptet.
Zu 3: Stimmt!
Zu 4: Hier würde ich nocheinmal einen Blick ins Gesetz empfehlen.