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BR Wahl (Personenwahl)

A
Andy22
Apr 2018 bearbeitet

Moin Moin,

Bei uns im Betrieb sind bald Wahlen(Personenwahl). Beim Wahlvorstand ist eine Vorschlagsliste mit 6 Kandidaten und 33 stützer eingegangen. Kurz vor Abgabe hat sich aber ein Kandidat ausgestrichen heist nur noch 5 Kandidaten.

Darf Mann sich einfach ausstreichen? Und Ist dann die Lieste noch Gültig?

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Community-Antworten (5)

C
celestro

11.03.2018 um 22:29 Uhr

Nein, man darf sich nicht einfach ausstreichen. Wenn es nach Sammlung der Stützunterschriften passierte, dann wurde der Wahlvorschlag damit ungültig.

Es sei denn ... alle 33 Stützer waren mit dieser "Maßnahme" einverstanden.

A
Andy22

11.03.2018 um 23:03 Uhr

Ich denke nicht das sie mal was von dem gewusst haben das einer sich ausgestrichen hat. Hab es nur heute mitbekommen als 2-3 Leute meinten wo den der Kandidat X ist denn wir unterstüzt haben? und einer von Wahlvorstand meinte er ist ausgetreten Bzw sich von der liste durchgestrichen?

Gruß Andy

C
celestro

12.03.2018 um 01:23 Uhr

also wenn sogar der WV den Kandidaten gestrichen hat, ist das ja sogar noch schlimmer.

M
MaJoK

12.03.2018 um 11:53 Uhr

Habe ich in einem anderen Beitrag bzw Gesetz gefunden. Siehe §8 (1) 3. Danach ist die Liste gültig.

§ 8 Ungültige Vorschlagslisten (1) Ungültig sind Vorschlagslisten,

  1. die nicht fristgerecht eingereicht worden sind,

  2. auf denen die Bewerberinnen oder Bewerber nicht in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sind,

  3. die bei der Einreichung nicht die erforderliche Zahl von Unterschriften (§ 14 Abs. 4 des Gesetzes) aufweisen. Die Rücknahme von Unterschriften auf einer eingereichten Vorschlagsliste beeinträchtigt deren Gültigkeit nicht; § 6 Abs. 5 bleibt unberührt.

(2) Ungültig sind auch Vorschlagslisten,

  1. auf denen die Bewerberinnen oder Bewerber nicht in der in § 6 Abs. 3 bestimmten Weise bezeichnet sind,
  2. wenn die schriftliche Zustimmung der Bewerberinnen oder der Bewerber zur Aufnahme in die Vorschlagsliste nicht vorliegt,
  3. wenn die Vorschlagsliste infolge von Streichung gemäß § 6 Abs. 5 nicht mehr die erforderliche Zahl von Unterschriften aufweist, falls diese Mängel trotz Beanstandung nicht binnen einer Frist von drei Arbeitstagen beseitigt werden.
C
celestro

12.03.2018 um 11:56 Uhr

@ Majok

Ich glaube nicht, daß Du das Problem verstanden hast.

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