Personenwahl
Hallo Leute, Bei uns im Betrieb ist am 16.03.18 Betriebsrat Wahl (Personenwahl)
Am 09.03 ist die Frist zu Vorschlags Liesen Abgabe gewesen. Halbe Stunde vor fristende wurden weitere Listen abgegeben, und zu gleich von vielen Kandidaten die sich aufgestellt hatten ein schriftliches Rücktritts Erklärung aus abgegeben Vorschlags listen, aber haben sich dann auf eine gemeinsame Liste hingeschrieben. Ist das legal?
2 frage. Die abgegeben Liste ist Maschinell ausgefüllt, ist die gültig?
Danke im Voraus Lg Willy
Community-Antworten (18)
11.03.2018 um 10:19 Uhr
Also mal zum auseinander nehmen. Frist wurde eingehalten! Kandidaten die zurücktreten werden auf den Listen gestrichen, Schriftstücke anheften! Die übrige Kandidaten wurden auf einer Liste zusammengefasst? Ja, dann ok.
Jetzt kommt es ja darauf an, das an dieser aktuellen Liste die Liste mit den Stützunterschriften angeheftet wird und darauf unterschrieben wird.
Wie die Liste ausgefüllt wird, handschriftlich oder mit Schreibmaschine/ PC ist egal, da viele Vordrucke ja am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden können.
Nur dann beachten, pro AN nur eine Stützunterschrift. Viel Erfolg!
11.03.2018 um 10:29 Uhr
Und damit wahrscheinlich Personenwahl ade - zwei Listen = Listenwahl (wenn ihr nicht das vereinfachte Wahlverfahren anwenden müsst)
11.03.2018 um 10:42 Uhr
Danke für die Antworten! Bei uns ist es Personenwahl. Und die Kandidaten die aus den Vorschlagslisten austreten wollen haben sich ja in eine neue Liste aufgestellt und die dann abgegeben. Das ist doch nicht legal Oder?
11.03.2018 um 11:08 Uhr
seit ihr denn nur 50 Wahlberechtigte oder bis 100 mit einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber (über vereinf. Wahlverf.), dass ihr Personenwahl machen könnt, obwohl zwei Listen vorliegen?
11.03.2018 um 11:10 Uhr
Ihr habt jetzt 2 Listen- oder?
11.03.2018 um 11:21 Uhr
Ja wir sind über 50 Wahlberechtigte! Und 7 Vorschlagsliste sind beim Wahlvorstand eingegangen.
Und mit dem AG ist ein Personenwahl angesetzt. Diese Listen sind ja nur Vorschlagsliste. Für den Wahlvorstand.
11.03.2018 um 11:41 Uhr
Zitat (MaJoK): "Kandidaten die zurücktreten werden auf den Listen gestrichen, Schriftstücke anheften!"
MaJoK, die Menge Unsinn die Du hier schreibst passt schon auf keine Kuhhaut mehr!
Kandidaten können nicht von einer Liste zurücktreten!
Dem Wahlvortand ist dringendst anzuraten hier gemäß Wahlordnung vorzugehen: Feststellen dass Doppelkandidaturen vorliegen, Bewerber auffordern sich zu erklären, entsprechend WO dieListen korrigieren.
11.03.2018 um 21:10 Uhr
"Dem Wahlvortand ist dringendst anzuraten hier gemäß Wahlordnung vorzugehen: Feststellen dass Doppelkandidaturen vorliegen, Bewerber auffordern sich zu erklären, entsprechend WO dieListen korrigieren."
Wenn jemand eine Liste einreicht und gleichzeitig ein Schriftstück, daß er von der vorherigen Liste "runter will", was soll dann anderes dabei heraus kommen, wenn man nach WO vorgeht ?
"Ja wir sind über 50 Wahlberechtigte! Und 7 Vorschlagsliste sind beim Wahlvorstand eingegangen.
Und mit dem AG ist ein Personenwahl angesetzt. Diese Listen sind ja nur Vorschlagsliste. Für den Wahlvorstand."
Also wenn Euer Wahlvorstand aufgrund von 50-100 MA eine Absprache zur Mehrheitswahl hat, dann ist dieser ganze Listenwahnsinn einfach nur völliger Humbug. Wenn Ihr aber mehr als 100 MA seit, dann habt Ihr jetzt Verhältniswahl (auch Listenwahl genannt).
12.03.2018 um 07:38 Uhr
Danke celestro, Nein wir sind 75 Wahlberechtigte Gruß Willy
12.03.2018 um 10:43 Uhr
Und hat der WV mit dem AG Mehrheitswahl verabredet ? Weil wie gesagt, dann macht diese Listeneinreicherei und Rücktritt von anderen Listen so gar keinen Sinn.
12.03.2018 um 11:14 Uhr
Zitat (celestro): "Wenn jemand eine Liste einreicht und gleichzeitig ein Schriftstück, daß er von der vorherigen Liste "runter will", was soll dann anderes dabei heraus kommen, wenn man nach WO vorgeht ? "
Schon klar dass Du die WO nicht kennst. Schau mal in § 6 (7) der WO dort ist es hinreichend verständlich beschrieben.
12.03.2018 um 11:21 Uhr
Also wieder einmal nur dummes Gelaber ... schon klar.
12.03.2018 um 11:32 Uhr
... wenn Du meinst.
12.03.2018 um 11:58 Uhr
Ja ... auf meine Frage nicht eingehen und nur behaupten, ich würde ja den Gesetzestext nicht kennen, ist nichts anderes als dummes Gelabere.
12.03.2018 um 12:11 Uhr
OMG! Muss man Dir auch noch alles vorlesen und erklären?
"Ist der Name dieser Person mit ihrer schriftlichen Zustimmung auf mehreren Vorschlagslisten aufgeführt, so hat sie auf Aufforderung des Wahlvorstands vor Ablauf von drei Arbeitstagen zu erklären, welche Bewerbung sie aufrechterhält. Unterbleibt die fristgerechte Erklärung, so ist die Bewerberin oder der Bewerber auf sämtlichen Listen zu streichen."
Was kann also "dabei heraus kommen"?
- Der Wahlbeweber erklärt sich, dass er die Bewerbung auf Liste A aufrecht erhält.
- Der Wahlbewerber erklärst sich, dass er die Bewerbung auf Liste B aufrecht erhält.
- Der Wahlbewerber erklärt sich nicht und wird auf beiden Listen gestrichen.
Jetzt verstanden?
12.03.2018 um 12:23 Uhr
"und zu gleich von vielen Kandidaten die sich aufgestellt hatten ein schriftliches Rücktritts Erklärung aus abgegeben Vorschlags listen"
Der WV soll eine also eine Frage stellen, die bereits beantwortet wurde ? Das macht Sinn ... NICHT !
P.S. Mit der abgegebenen Erklärung entfällt schon der Grund zur Frage nach § 6 (7) der WO
12.03.2018 um 12:34 Uhr
... wenn Du meinst ...
12.03.2018 um 14:10 Uhr
Wie gesagt ... leere Redundanz.
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