Erstellt am 10.03.2018 um 09:38 Uhr von Krambambuli
Im Prinzip ja - aus meiner Sicht aber sehr unpraktisch. Außerdem sollte man dann auch die Lösung für danach schon jetzt kennen.
Erstellt am 10.03.2018 um 11:19 Uhr von celestro
Ich würde sagen, nein. Eine zeitliche Befristung ist nicht vorgesehen. Man kann ihn aber jederzeit abwählen und durch einen neuen ersetzen. Und das natürlich auch nach exakt nach 6 Monaten.
Erstellt am 10.03.2018 um 19:20 Uhr von Pjöööng
... und dann? Dann hat der BR keinen Vorsitz mehr... Wäre also handlungsunfähig...
Erstellt am 12.03.2018 um 14:04 Uhr von nicoline
.....und dann? Könnte man gleich einenn neuen BRV wählen.... und der BR wäre wieder handlungsfähig.