Erstellt am 09.03.2018 um 12:57 Uhr von Pjöööng
Wählt Ihr denn nach dem vereinfachten Wahlverfahren oder nach dem normalen?
Die Stützunterschriften gelten immer für die ganze Liste. Aus diesem Grunde dürfen sie auch erst gesammelt werden wenn die Liste abgeschlossen ist.
Dieses "Listen zum Eintragen aushängen" iust in der Regel eine dumme Idee.
Erstellt am 09.03.2018 um 13:02 Uhr von celestro
"Dieses "Listen zum Eintragen aushängen" iust in der Regel eine dumme Idee."
Wird aber oftmals praktiziert in Betrieben, wo "alle" Mehrheitswahl wollen.
Erstellt am 09.03.2018 um 13:03 Uhr von Pjöööng
Erstellt am 09.03.2018 um 13:05 Uhr von nicoline
*wenn die Liste abgeschlossen ist.*
Ich würde es ja nennen: wenn die Kandidatenaufstellung beendet ist oder gibt es irgendwo Listen mit Schlössern und wo bekommt man dann den Schlüssel zum Abschließen? ;-)))))
Erstellt am 09.03.2018 um 13:33 Uhr von Pjöööng
Nicoline, so sehr ich Deine Treffsicherheit in Deutsch auch schätze, habe ich aber jetzt eine Frage:
Kennst Duden Duden?
https://www.duden.de/rechtschreibung/abschlieszen
" (einen Raum o. Ä.) mit einem Schlüssel [ver]sperren, zuschließen
(landschaftlich) wegschließen, verschließen
von etwas, jemandem absondern, trennen
einen Abschluss von etwas bilden
beenden, zum Abschluss bringen, zu Ende führen
mit etwas enden, aufhören, seinen Abschluss finden
mit jemandem, etwas zu einem Ende kommen, die Beziehungen zu jemandem, etwas abbrechen
(durch Vertrag o. Ä.) vereinbaren"
Erstellt am 09.03.2018 um 14:10 Uhr von MrsNorris
Vielen Dank für die schnellen Antworten! Es wird nach dem normalen Verfahren gewählt. Auf die Liste mit den Stützunterschriften darf sich keiner mehr eintragen, richtig? Bedeutet das, dass nun auf jeden Fall eine Listenwahl stattfindet? (Es gibt noch weitere Kandidaten) . Sorry für die vielen Fragen... Das Aushängen der Liste war in der Tat dumm, weil viele Kollegen nun verunsichert sind. Wie ist da das übliche Vorgehen?
Erstellt am 09.03.2018 um 14:10 Uhr von nicoline
Pjöööng,
ich kenne den Duden, hab ja auch nur gesagt, wie ich es nennen würde. ;-)))))
Erstellt am 09.03.2018 um 14:20 Uhr von Pjöööng
MrsNorris, was bei Euch aus dem angerichteten Chaos wird, weiß keiner. Vielleicht tragen sich doch noch mehr ein, der WV akzeptiert dann die eine Liste, es wird gewählt und die Welt ist schön. Wer weiß?
Richtig ist, dass sich Wahlberechtigte aufmachen um Listen aufzustellen, mit Kandidaten reden, eine Liste erstellen und für diese dann die Unterschriften sammeln.
nicoline,
ich denke unter diesen Umständen werde ich dieses, unsere Diskussion hier abschli... beenden, auf den Hof stellen oder aber vielleicht auch nur unterbrechen. Ich wünsche Dir jedenfalls ein schönes Wochenende wie auch immer in Deiner Ecke Deutschlands das Wetter ist.
Erstellt am 09.03.2018 um 14:30 Uhr von tomtom199
Vielleicht können sich die weiteren Kandidaten ja entschließen eine eigene Liste zu machen? Es ist auch möglich, das Kandidaten die auf der vorhandenen Liste stehen auch auf der neuen stehen könne. Das hat der WV nach Ende der Einreichungsfrist zu prüfen. Wenn es so ist, dann muss der Kandidat sich erklären (innerhalb 3 Arbeitstagen), welche Kandidatur er aufrechterhalten will. Er wird dann von der anderen Liste gestrichen.
Erklärt er sich nicht, wird er von beiden Listen gestrichen (§6 Abs.7 WO)