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Listenwahl

P
Pyramos
Apr 2018 bearbeitet

Hallo, heute sind die Listen ausgehängt worden. Es gibt meine Liste mit ca. 6 Personen und die Liste vom bisherigen BR mit ca. 18 Personen. Dabei ist jetzt festzustellen, dass unser erster Wahlvorstand an zweiter Position steht und die ein weiterer Wahlvorstand auf 15. Position. Nun stellt sich mir die Frage, ob dies 1. erlaubt ist und 2. ob ich mich tatsächlich drauf verlassen kann, dass die Wahl korrekt durchgeführt wird.

Besteht da irgendwie die Möglichkeit ein Misstrauensvotum gegen den Wahlvorstand einzuleiten?

Hat jemand hierzu Erfahrungen, bei denen auch der Wahlvorstand auf einer Liste war/ ist...

Es wäre schön, wenn jemand hierzu antworten könnte.

Vielen Dank im Voraus.

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Community-Antworten (10)

C
celestro

09.03.2018 um 01:09 Uhr

"Besteht da irgendwie die Möglichkeit ein Misstrauensvotum gegen den Wahlvorstand einzuleiten?"

Nein, wieso auch ?

"Nun stellt sich mir die Frage, ob dies 1. erlaubt ist"

Ja, das ist erlaubt.

"2. ob ich mich tatsächlich drauf verlassen kann, dass die Wahl korrekt durchgeführt wird."

Sehr wahrscheinlich schon. Hast Du Dich denn als Wahlvorstand gemeldet ? Dann hättest Du es ja selbst "überwachen" können.

L
Legis

09.03.2018 um 07:27 Uhr

Ich hab hier die Befürchtung, dass hier nur Böses vom Anderen gedacht wird. Mein Appell sprich doch mal mit dem Wahlvorstand ganz offen, und lass dir seine Sicht und Rechtsauffassung einmal erklären.

B
BRHamburg

09.03.2018 um 09:42 Uhr

Du hast die Möglichkeit bei der Stimmauszählung dabei zu sein. Du kannst Einsicht in die Wählerliste nehmen und schauen ob diese korrekt ist. Aber ganz ehrlich, wenn du so wenig Vertrauen hast, wie willst du dann vier Jahre mit den Leuten gut zusammen arbeiten?

P
Pjöööng

09.03.2018 um 11:00 Uhr

Ja, es ist erlaubt dass ein Mitglied des WV auf Platz 2 einer Liste steht. Er ist nicht verpflichtet sich aus Platz1 setzen zu lassen.

Ob Du Dich drauf verlassen kannst dass die Wahl korrekt durchgeführt wird, das kann hier nun wirklich niemand beurteilen.

N
nicoline

09.03.2018 um 12:10 Uhr

Und ob man sich darauf verlassen kann, dass die Wahl korrekt durchgeführt wird, wenn kein WV Mitglied auf irgend einer Liste steht, kann weder hier noch irgendwo anders beurteilt werden.

T
tomtom199

09.03.2018 um 13:17 Uhr

Bis zur Einreichung er Liste beim Wahlvorstand, "gehört" die Liste den Mitarbeitern/ Listenführer.. Die Mitarbeiter legen gemeinsam die Reihenfolge fest. Wir haben ca. 3 Stunden getagt um unsere Liste mit 12 Personen für ein 5 Gremium so zu gestalten, das sie den meisten Sinn ergibt. Es macht nämlich keinen Sinn, einen absoluten Neuling auf Platz 1 und ein eventuell schon erfahrenen Kollegen au Platz 10 zu setzen.

Wenn es bei einer Liste bleibt, ist es eh egal, wer auf welcher Position steht, wenn es weiter Listen gibt, und das kann ja keiner sagen bis zum Ende der Einreichungsfrist, dann kann es schon wicht sein, sich vorher zu überlegen wer an welcher Position steht. Aber das ist ein Diskussionsprozess den die Listenführer mit Ihren Kandidaten führen müssen.

Und warum sollte jemand, nur weil er Wahlvorstand ist, nicht auf die Liste ? In erster Linie ist er Mitarbeiter und somit auch wählbar, wenn er denn im Wählerverzeichnis steht.

C
celestro

09.03.2018 um 13:59 Uhr

"Es macht nämlich keinen Sinn, einen absoluten Neuling auf Platz 1 und ein eventuell schon erfahrenen Kollegen au Platz 10 zu setzen."

Wenn der Neuling voller Tatendrang ist und etwas ändern will und der "Erfahrene" eher ein "na gut, ich mach´s nochmal" ist, macht das schon Sinn.

P
Pjöööng

09.03.2018 um 14:06 Uhr

... wenn Du meinst ...

C
celestro

09.03.2018 um 14:19 Uhr

"... wenn Du meinst ..."

Ein schönes Beispiel für leere Redundanz.

T
tomtom199

09.03.2018 um 15:15 Uhr

@celestro

Genau dafür habe ich ja geschrieben: "Die Mitarbeiter legen gemeinsam die Reihenfolge fest. Wir haben ca. 3 Stunden getagt um unsere Liste mit 12 Personen für ein 5 Gremium so zu gestalten, das sie den meisten Sinn ergibt."

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