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Unterschrift des Kandidaten auf der Liste

M
Mike0815
Apr 2018 bearbeitet

Hallo Wenn ein Kandidat persönlich nicht vor Ort ist um auf der originalen Liste zu unterschreiben, kann er dann auch eine Vollmacht senden, damit ein Anderer unterschreiben kann? besten Dank mfg Mike

1.652011

Community-Antworten (11)

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Erbsenzähler

08.03.2018 um 12:28 Uhr

Nein, das geht nicht. Aber er kann eine Einverständniserklärung (im original) dem Listenführer zuschicken. Die wird dann an das ganze angeheftet. Aber es darf kein anderer unterschreiben.

C
celestro

08.03.2018 um 12:58 Uhr

also laut dem Fachanwalt für Arbeitsrecht bei dem wir vor 2 Monaten unsere WV-Schulung hatten, geht das durchaus. Wobei die Unterschrift dann natürlich nicht gefälscht werden darf. Die Variante von Erbsenzähler geht aber auch.

P
Pjöööng

08.03.2018 um 14:41 Uhr

Es ist doch schon per se unsinnig, eine Vollmacht zur Erteilung der Zustimmunsgerklärung zu erteilen, statt einfach die Zustimmungserklärung direkt zu übermitteln. Was soll ein Schrieb a la "Ich bevollmächtige N.N in meinem Namen die Zustimmung zur Aufnahme auf die Bewerberliste zur Betriebsratswahl zu erteilen.", statt "Hiermit stimmme ich der Aufnahme auf die Bewerberliste zur Betriebsratswahl zu."?

C
celestro

08.03.2018 um 14:50 Uhr

Es geht hier aber nicht um Sinn oder Unsinn, sondern was rechtlich geht. Und da sind beide Varianten möglich.

P
Pjöööng

08.03.2018 um 15:08 Uhr

Nein! Sind sie nicht!

Schriftformerfordernis!

C
celestro

08.03.2018 um 15:25 Uhr

Und ich kann nicht beides gleich "zuschicken" ... also die Schriftform einhalten ? Warum nicht ?

P
Pjöööng

08.03.2018 um 16:42 Uhr

???

.

E
Erbsenzähler

09.03.2018 um 09:00 Uhr

Warum sollte ich eine Vollmacht im Original zuschicken, wenn ich gleich ein Schriftstück mit meinem Wunsch zur Kandidatur zuschicken kann?

Außerdem bezweifel ich das mit der Vollmacht: WO §6 Abs. 3...Die schriftliche Zustimmung der Bewerberinnen oder Bewerber zur Aufnahme in die Liste ist beizufügen.

P
Pjöööng

09.03.2018 um 11:03 Uhr

Wer weiß was der Fachanwalt darlegen wollte und was celestro dann verstanden hat.

Würde ein Fachanwalt diese Aussage tatsächlich mir gegenüber machen, dann würde sich zumindest eine interessante Diskussion entwickeln.

C
celestro

09.03.2018 um 11:15 Uhr

"Wer weiß was der Fachanwalt darlegen wollte und was celestro dann verstanden hat.

Würde ein Fachanwalt diese Aussage tatsächlich mir gegenüber machen, dann würde sich zumindest eine interessante Diskussion entwickeln."

Langsam aber sicher ist Dein Geprotze nur noch peinlich.

P
Pjöööng

09.03.2018 um 11:31 Uhr

Wenn Du meinst ...

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