Erstellt am 06.03.2018 um 13:40 Uhr von Erbsenzähler
Ist er ein leitender Angestellter oder nur Abteilungsleiter? Es kommt darauf an. Google mal nach der Definition für leitende Angestellte. Gucke nach den Voraussetzungen und hake jeden ab. Dann weißt du ob er es ist oder nicht.
Ohne weitere Infos muss man sagen: Kann sein, aber kann auch nicht sein.
Erstellt am 06.03.2018 um 15:36 Uhr von Vivaldi
Der Wahlvorstand prüft, wer aktives und passives Wahlrecht hat.
Erstellt am 06.03.2018 um 17:39 Uhr von rojojo
Ich gehe davon aus, das der BR nach der Beförderung geprüft hat ob er weiter im BR tätig sein kann.
Wenn er danach weiter BR bleiben konnte, kann er sich auch wider aufstellen lassen.
Oder wurde diese Prüfung versäumt ?
Erstellt am 06.03.2018 um 18:52 Uhr von samira
Aber wer wählt ihn. Das müsste doch den Wählern auffallen, dass das nicht die richtige Wahl ist.
Erstellt am 07.03.2018 um 09:05 Uhr von Legis
Ein Hauptkriterium, um in die Kategorie "leitender Angestellter" zu fallen und weder wählbar noch wahlberechtigt zu sein ist: darf die Person eigenständig einstellen und entlassen. In den meisten Fällen ist dies nicht so.
Erstellt am 16.01.2019 um 08:37 Uhr von SADIK1971
Unserer Br-Vorsitzender ist befördert worden zum Betriebsleiter .
Wie ist das in diesem Fall ?
Erstellt am 16.01.2019 um 10:32 Uhr von Pjöööng