Erstellt am 02.03.2018 um 13:47 Uhr von Pjöööng
Wenn die erkrankte Mitarbeiterin darum bittet, dass diese Kollegin als Botin für die Zusendung der Wahlunterlagen fungiert, halte ich das für zulässig.
Welchen Weg die Mitarbeiterin für den Rückversand wählt, bleibt ihr überlassen.
Ergänzung: Der Wahlvorstand sollte die persönliche Überbringung keinesfalls anbieten und es sollte auch kein Mitglied des WV als Bote fungieren.
Erstellt am 02.03.2018 um 14:01 Uhr von celestro
stimme Pjöööng hier zu. Allerdings stelle ich mir auch die Frage, wo das Problem liegt, die Unterlagen per Post zu erhalten und wieder zurück zu senden.