Listenwahl
Der Wahlvorstand hat die Liste schon geprüft und war o.k. Also kann sich mein Kandidat nur noch nach der Wahl seine Wahl ablehnen wenn er gewählt wird, auch wenn er nicht mehr bei der Firma arbeitet Richtig?
Community-Antworten (1)
28.02.2018 um 20:05 Uhr
Scheidet der Kandidat vor der Wahl aus der Firma aus, muß er vom Wahlvorstand von der Vorschlagsliste gestrichen werden. Die Liste bleibt dabei gültig. Scheidet er nach der Wahl aus, kann er die Wahl entweder ablehnen oder aber auch für seine restliche Zeit in der Firma annehmen. Bei seinem Ausscheiden tritt dann (ebenso wie bei seiner etwaigen Amtsniederlegung) das Ersatzmitglied in den BR ein. Ein Rücktritt von einer Kandidatur ist nach Einreichen der Liste bis zum Wahltag nicht möglich.
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