danke erstmal an alle die hier geschrieben haben .
aus den antworten entnehme ich das es kein besonderes wahlauschreiben für listen wahlen gibt?
das mein erhaltungsschreiben vom wahlvorstand noch gültig ist,und ich somit keine neue liste einreichen muss.
da ja die andere liste nicht fristgerecht eingereicht wurde zählt eigentlich nur noch unsere liste.
und somit ist nur unsere liste zugelassen und es gebe eine personenwahl?