Erstellt am 21.02.2018 um 20:27 Uhr von AlterMann
Wenn der BR eine eigene Liste macht, ist das seine Sache. und wenn Du eine machst, ist das Deine Sache.
Wenn nun alle im Betrieb eine Persönlichkeitswahl machen wollen, kann man sich ja einigen: Die beiden Listen werden verschmolzen (und neu mit Stützunterschriften versehen). Wenn dann nicht noch eine dritte Liste auftaucht, gibt es Persönlichkeitswahl.
Jedenfalls hat der Wahlvorstand recht, dass er nicht einfach eine offene Liste aushängen darf. Der BR hätte vielleicht offen mitteilen sollen, dass da jemand eine Liste organisiert, in der sich jeder eintragen kann.
Erstellt am 22.02.2018 um 04:48 Uhr von BRHamburg
Und noch zur Ergänzung: Die Aushänge des Wahlvorstands macht auch nur der Wahlvorstand und nicht jeder xbeliebige Mitarbeiter.
Erstellt am 22.02.2018 um 06:35 Uhr von Pyramos
Die Ergänzung verstehe ich nicht...
Das Wahlausschreiben würde ja vom Wahlvorstand ausgehängt - nur diesmal keine leere Vorschlagsliste, so wie die Jahre davor - damit sich die Mitarbeiter eintragen können...
Hätte ich mich jetzt beim BR erkundigen müssen, ob bereits eine Liste vorhanden ist ? Es muss doch legitime sein, dass unten eine Liste aushängt - insbesondere, wenn immer eine Persönlichkeitswahl stattgefunden hat...
Warum die Änderung auf einmal?
Erstellt am 22.02.2018 um 06:35 Uhr von Pyramos
Diese Antwort wurde von "Pyramos" gelöscht.
Erstellt am 22.02.2018 um 07:50 Uhr von Krambambuli
Nein, du musst gar nichts. Mache deine eigene Liste und überlege dir, wie du Wahlwerbung betreibst. Die "Konkurrenz" macht ja schon Werbung (die Unruhe).
Listenwahl ist nun auch kein Beinbruch und wird oft dann angestrebt, wenn man gegen "das war schon immer so" etwas bewegen will.
Erstellt am 22.02.2018 um 09:35 Uhr von celestro
"Warum die Änderung auf einmal?"
Weil es diesmal wohl einen WV gibt, der die Regeln kennt.
"Hätte ich mich jetzt beim BR erkundigen müssen, ob bereits eine Liste vorhanden ist ?"
Nein ! Du hast nichts falsch gemacht.
"Es muss doch legitime sein, dass unten eine Liste aushängt - insbesondere, wenn immer eine Persönlichkeitswahl stattgefunden hat..."
Ob "immer" eine Persönlichkeitswahl stattfand oder nicht, ist rechtlich irrelevant. Fakt ist, der WV darf die Wahl die nicht in irgendeine Richtung schieben. Er nimmt Wahlvorschläge entgegen und hat die dann zu prüfen.
Wenn sich wirklich alle Mitarbeiter einig sind, kann man das mit der Liste aushängen durchaus machen. Aber das darf dann nicht vom WV ausgehen.
"Nun wird mir vorgeworfen, dass ich eine Listenwahl in Auftrag gegeben habe"
Blödsinn. Du hast gemacht, was rechtlich gefordert ist. Du hast einen Wahlvorschlag erstellt. Das der BR hier nicht kommuniziert hat, bereits eine Liste angefangen zu haben, ist ja nicht Dein Fehler.
"Muss ich mich auf die Liste vom BR setzen und auch die anderen Mitarbeiter?"
Nein, Du mußt nicht. Aber wenn Du "Deine" Liste einreichst und es dann zur Listenwahl kommt, könnte der BR Stimmung gegen Dich machen und versuchen, Dir die Schuld zuzuschieben.
"Unser BR möchte anscheinend an erster Stelle stehen in einer Liste."
Und genau das ist das Problem. Psychologisch ist es ein (wenn auch kleiner) Vorteil, bei einer Persönlichkeitswahl möglichst weit oben zu stehen. Fair ist das Verhalten des BR also nicht, sich zunächst einmal nach ganz oben zu setzen. Und wenn es schon so anfängt ....
Erstellt am 22.02.2018 um 15:55 Uhr von Mcboy88
Sehe ich genauso. Wir haben bisher immer eine Personenwahl gehabt. Ich bin WVV und werde demnächst das WA aushängen und hoffe irgendwie auf eine Listenwahl. Kurze Nachfrage, bei einer Personenwahl werden die Kandidaten alphabetisch geordnet??
Erstellt am 22.02.2018 um 16:18 Uhr von celestro
"Kurze Nachfrage, bei einer Personenwahl werden die Kandidaten alphabetisch geordnet??"
Nur im vereinfachten Wahlverfahren. Also bei weniger als 50 MA, oder wenn es bei weniger als 100 MA zwischen WV und AG vereinbart wurde.
Erstellt am 22.02.2018 um 16:29 Uhr von Mcboy88
Okay. Wir haben 97 Arbeitnehmer und führen das normale Wahlverfahren durch.
Ich könnte mit dem AG vereinbaren das die Mitarbeiter in alphabetischer Reihenfolge auf dem Stimmzettel gelistet werden. Bei einer Personenwahl?
Erstellt am 22.02.2018 um 16:32 Uhr von celestro
Nein ! Entweder wird das vereinfachte Wahlverfahren angewendet, oder das Normale. Beim Normalen kann darf die Reihenfolge nicht geändert werden, auch nicht in Absprache mit dem AG. Wird das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart, gelten andere Fristen etc. UND das mit der Reihenfolge wird anders gehandhabt.
Aber bitte nicht beides durcheinander werfen.
Erstellt am 22.02.2018 um 16:37 Uhr von Pjöööng
Zitat (celestro):
"Fair ist das Verhalten des BR also nicht, sich zunächst einmal nach ganz oben zu setzen. Und wenn es schon so anfängt ...."
Wieso ist das nicht fair?
Erstellt am 22.02.2018 um 16:38 Uhr von Mcboy88
Danke Dir. Ich hatte das alles so im Kopf gehabt wie du es beschrieben hast. Wahrscheinlich bin ich durch den Chatverlauf etwas durcheinander gekommen.
Erstellt am 22.02.2018 um 16:59 Uhr von celestro
"Wieso ist das nicht fair?"
Denk mal drüber nach ... ich wette Du kommst drauf.
Erstellt am 22.02.2018 um 17:00 Uhr von Pjöööng
Ok, hast also mal wieder Blödsinn beschrieben den Du nicht begründen kannst.
Erstellt am 22.02.2018 um 17:12 Uhr von celestro
sagt der Richtige. Es ist einfach so offensichtlich ... wenn man das einem cleveren Kerl wie Dir erklären muß ...
Erstellt am 23.02.2018 um 07:46 Uhr von wdliss
@Pjöööng: Selbstverständlich empfindet das "celestro" als unfair. Man sollte vielleicht mal "Zzitsche" fragen ...
Erstellt am 23.02.2018 um 09:25 Uhr von celestro
"Selbstverständlich empfindet das "celestro" als unfair. Man sollte vielleicht mal "Zzitsche" fragen ..."
falls dieser Kommentar darauf abzielen sollte, daß ich die gleiche Person bin wie "Zzitsche", dann kann ich darüber nur müde grinsen. Was für ein Unfug.
Erstellt am 23.02.2018 um 10:26 Uhr von wdliss
Ich hab keine Ahnung wer Zzitsche ist. Es geht nur darum, dass alphabetisch nicht automatisch fair ist. Genauso gut könnte man nach Schuhgrößen vorgehen.
Wenn man eine Vorschlagsliste einreicht sollte sie - auch wenn man sich eigentlich Personenwahl erhofft - die Kandidaten in der Reihenfolge aufführen, in der man sie auch im Betriebsrat haben möchte. Da kommen nunmal in einer "Betriebsratsliste" fairerweise die Betriebsratsmitglieder zuerst. Am Ende kann man nämlich genau vor der Situation stehen die uns Pyramos hier schildert und es gibt auf einmal eine zweite Liste. Und Kollege Zzitsche, der seit vielen Jahren erfolgreich BRV ist hat noch nicht mal mehr die Chance dem als Ersatzmitglied zu einer Sitzung eingeladen zu werden. Fairness alla celestro
Erstellt am 23.02.2018 um 11:06 Uhr von celestro
"Es geht nur darum, dass alphabetisch nicht automatisch fair ist."
Völlig richtig, alphabetisch ist nicht wirklich fair. Aber das hat ja auch niemand behauptet.
"Wenn man eine Vorschlagsliste einreicht sollte sie - auch wenn man sich eigentlich Personenwahl erhofft - die Kandidaten in der Reihenfolge aufführen, in der man sie auch im Betriebsrat haben möchte."
Verstehe ich nicht. Wenn die Liste für eine Personenwahl erstellt wird, ist die Position auf der Liste nur sehr bedingt relevant. Und wenn man in der Firma den Weg gehen will "jeder darf sich draufsetzen und alle sollen die gleiche faire Chance haben", dann wäre wohl "der BR fängt diese Liste an und schreibt sich gleich mal ganz oben drauf" (wegen dem psychologischen Effekt) ALLES ANDERE als die Umsetzung vom dem, was man sich vorgenommen hat.
Das Fairste wäre bei so etwas wohl, das man rechtzeitig vor der Wahl hingeht und ALLE die kandidieren wollen auffordert, sich zu melden. Wenn dann die Zeit des Einreichens kommt, lost man die Reihenfolge aus und reicht die Liste ein.
Und um auf Nummer sicher zu gehen (falls sich jemand nicht daran hält und eine weiter Liste wird eingereicht), kann man ja weitere Listen anfertigen und diese dann "auspacken", wenn es wirklich dazu kommt.
Erstellt am 23.02.2018 um 13:25 Uhr von Pjöööng
Ah! Und was ist der Sinn dieses Losverfahrens wenn doch "die Position auf der Liste nur sehr bedingt relevant" ist?
Also ehrlich, in einem Betrieb in dem so ein Geschiss ("weitere Listen anfertigen") gemacht wird, würde ich mir einen Spaß draus machen, 15 Sekunden vor Abgabeschluss einen verschlossenen Umschlag beim Wahlvorstand abzugeben.
Erstellt am 23.02.2018 um 13:52 Uhr von celestro
"Und was ist der Sinn dieses Losverfahrens wenn doch "die Position auf der Liste nur sehr bedingt relevant" ist?"
Sagte ich doch bereits ... gleiche Chance für alle. Weil "bedingt relevant" nicht "völlig egal" bedeutet.
"Also ehrlich, in einem Betrieb in dem so ein Geschiss ("weitere Listen anfertigen") gemacht wird, würde ich mir einen Spaß draus machen, 15 Sekunden vor Abgabeschluss einen verschlossenen Umschlag beim Wahlvorstand abzugeben."
Es gab halt mehrere Jahre lang das Gerücht, daß jemand eine eigene Liste einreicht. Und darauf sollte man dann wohl besser vorbereitet sein.
Erstellt am 23.02.2018 um 14:18 Uhr von Pjöööng
Auf das Auftauchen einer zweiten Liste bin ich ausreichend vorbereitet wenn ich die Liste so sortiere, dass sie auch bei Listenwahl "passt".
Wenn es dann doch zur Personenwahl kommt, dann gibt es exakt zwei Möglichkeiten:
1) es handelt sich um einen kleinen übersichtlichen Betrieb in dem "jeder jeden kennt", dann spielt die Reihenfolge auf dieser Liste in der Tat keine Rolle. Es wird in der regel weniger Kandidaten geben und jeder Wähler hat eine übersichtliche Anzahl von Stimmen die er ganz gezielt abgeben kann.
2) es handelt sich um einen größeren Betrieb in dem sich viele Arbeitnehmer nicht kennen. Dort ist es dann auch sinnvoll dem Wähler Hinweise zu geben, wer z.B. heute schon im BR ist (und seine Arbeit dort fortsetzen sollte bzw, dringend abgewählt gehört) und wer nicht. Auf Grund der höheren Anzahl von Bewerbern ist es auch möglich dass das Interesse in den BR einzurücken unterschiedlich groß ist und von daher Einfluss auf die Listengestaltung genommen werden sollte.Hier besteht dann auch durchaus dei Möglichkeit dass der Wähler seine Stimmen von "oben nach unten" vergibt und die oberen Bewerber etwas größere Chancen haben. Aber ist es grundsätzlich verkehrt, erfahrene Kollegen im BR zu haben?
Erstellt am 23.02.2018 um 14:49 Uhr von celestro
"Aber ist es grundsätzlich verkehrt, erfahrene Kollegen im BR zu haben?"
Grundsätzliche Aussagen sind meistens den Atem nicht wert, mit dem sie gemacht werden. Wenn ich bei uns sehe, das Neulinge kaum eine Chance bekommen, weil die "Alten" zusammen halten, aber von Tuten und Blasen keine Ahnung haben ......
und trotzdem lasse ich mich hier nicht zu einer grundsätzlichen Aussage verleiten.
Erstellt am 23.02.2018 um 17:49 Uhr von Pjöööng
Es ist sicherlich vernünftig, sich hier nicht zu so grundsätzlichen Aussagen wie "Fair ist das Verhalten des BR also nicht, sich zunächst einmal nach ganz oben zu setzen. " verleiten zu lassen. ;o))
Erstellt am 23.02.2018 um 19:14 Uhr von celestro
Da steht keine grundsätzliche Aussage, sondern eine konkrete Aussage aufgrund eines Verhaltens. Das ist ein Unterschied.